Beginn Vergütung, wenn Beschluss mit AzP zugestellt

  • Hallo zusammen,

    wie handhabt ihr das:

    Beschluss Betreuerbestellung wird mit AzP zugestellt. Ab wann besteht Vergütungsanspruch?

    Bsp.: Beschluss mit AzP ab am 15., Betreuer berechnet Vergütung ab dem 16. - Oder ist auch hier die 3-Tage-Frist zu beachten, also Vergütung erst ab dem 19.?

    Vielen Dank.

  • Bsp.: Beschluss mit AzP ab am 15., Betreuer berechnet Vergütung ab dem 16. nein - Oder ist auch hier die 3-Tage-Frist zu beachten, also Vergütung erst ab dem 19.? ja


    Vergütungsbeginn ist 1 Tag nach Zustellung - nicht nach Verlassen des Gerichtsgebäudes.

  • Bsp.: Beschluss mit AzP ab am 15., Betreuer berechnet Vergütung ab dem 16. nein - Oder ist auch hier die 3-Tage-Frist zu beachten, also Vergütung erst ab dem 19.? ja


    Vergütungsbeginn ist 1 Tag nach Zustellung - nicht nach Verlassen des Gerichtsgebäudes.



    Jein.

    Die Anordnung wird wirksam mit dem Zugang des Beschlusses beim Betreuer. Die Aufgabe zur Post stellt nur eine Fiktion dar. Versichert der Betreuer z.B., dass er den Beschluss am 16. erhalten habe, wird die Betreuungsanordnung am 16. wirksam, der 17. ist Beginn der Abrechnung.

    Mit ein grund, warum ich die Aufgabe zur Post bei der Anordnung der Betreuung und beim Betreuerwechsel überhaupt nicht mag.

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