Identitätsnachweis KG in Gründung mit KG

  • Hallo,

    in notarieller Urkunde haben die Eigentümer A zahlreiche Grundstücke an die B KG in Gründung verkauft und aufgelassen. Gleichzeitig wurde der B KG in Gründung Finanzierungsvollmacht erteilt. Zunächst wurde eine Auflassungsvormerkung für die B KG in Gründung -ausdrücklich ohne Gesellschafter- eingetragen.
    Nunmehr soll aufgrund der Finanzierungsvollmacht eine Grundschuld eingetragen werden.
    Der Notar hat lediglich formlos mitgeteilt, daß die KG inzwischen eingetragen sei.
    Meines Erachtens muß er den formgerechten Nachweis erbringen, daß die KG i.Gr. jetzt mit der KG identisch ist. Die KG i. Gr. war ja zunächst eine BGB-Gesellschaft. Wie könnte ein ausreichender Nachweis aussehen?
    Unabgängig hiervon ist für mich die Frage aufgetaucht, ob eine niederländische Bank in der Rechtsform N.V. (Finanzierungsgläubigerin) rechtsfähig ist?
    Vielen Dank für eine Hilfestellung.

  • Meines Erachtens muß er den formgerechten Nachweis erbringen, daß die KG i.Gr. jetzt mit der KG identisch ist.



    Muß er?:gruebel: Den Nachweis müßte er dann ja grds. auch beim Antrag auf Eigentumsumschreibung führen. Bin ehrlich gesagt noch nie auf die Idee gekommen, daß da Zweifel bestehen könnten (allgemein: DNotI-Report 2002, 185).

  • Zunächst mal Danke für die Antworten, insbesondere für den Hinweis wegen der niederländischen N.V.. Wegen des Nachweises der Identität zwischen Gründungsgesellschaft und KG bin ich mir weiterhin unschlüssig. Hat noch jemand eine Idee?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!