wieder mal Mietkaution

  • Ich hänge mich mal hier ran. Habe in der SuFu nichts gefunden.

    Gelten für die Geschäftsanteile einer Wohnungsgenossenschaft die gleichen Bestimmungen wie bei der Mietkaution bzgl. Verrechnung?

    Mein Fall:
    EÖ: 19.12.12; jetzt SB eingereicht:
    Mit dem SB wird mir mitgeteilt, dass die Genossenschaftsanteile mit offener Miete (Zeitraum und Höhe sind mir nicht bekannt) und der Betriebskostenabrechnung 2012 verrechnet worden sind.
    Ist das soweit i.O.?

    Weiterhin hat die Wohnungsgenossenschaft ihre Forderungen nicht zur Insolvenztabelle angemeldet. Muss ich da was beachten?

    Liebe Grüße


    Mich hätte jetzt bei dieser Schlussrechnungslegung des TH nichts wirklich "Verdächtiges" aufsichtsführend zu einer Nachfrage veranlasst.

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