Hallo,
ich möchte im Wege der Sicherungsvollstreckung eine Sicherungshypothek im Grundbuch eintragen lassen; habe allerdings folgendes Problem:
Die Schuldnerin ist Erbe des Grundbesitzes; allerdings noch nicht im Grundbuch eingetragen. Das weitere Problem ist, dass bezüglich des Erbvertrages unter den Erben Streit gibt. Die Verfügung des Erblassers, dass die Schuldnerin Alleineigentümerin der Grundstück wird, ist allerdings nicht angegriffen worden. Insoweit besteht Einigkeit.
Gem. § 14 GBO habe ich ein entsprechendes Antragsrecht. Kann ich bereits einen entsprechenden Antrag auf Eigentumsumschreibung und zeitgleich einen Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek stellen damit der Rang gewahrt ist und wird eine entsprechende Vormerkung eingetragen?
Ein schönes sonniges Wochenende
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