Berichtigung des Grundbuches bzgl. Eigentumsumschreibung durch Gläubiger

  • Hallo,

    ich möchte im Wege der Sicherungsvollstreckung eine Sicherungshypothek im Grundbuch eintragen lassen; habe allerdings folgendes Problem:

    Die Schuldnerin ist Erbe des Grundbesitzes; allerdings noch nicht im Grundbuch eingetragen. Das weitere Problem ist, dass bezüglich des Erbvertrages unter den Erben Streit gibt. Die Verfügung des Erblassers, dass die Schuldnerin Alleineigentümerin der Grundstück wird, ist allerdings nicht angegriffen worden. Insoweit besteht Einigkeit.

    Gem. § 14 GBO habe ich ein entsprechendes Antragsrecht. Kann ich bereits einen entsprechenden Antrag auf Eigentumsumschreibung und zeitgleich einen Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek stellen damit der Rang gewahrt ist und wird eine entsprechende Vormerkung eingetragen?

    Ein schönes sonniges Wochenende

  • Wenn ich den Sachverhalt recht verstehe, ist aufgrund des Erbvertrages eine Erbengemeinschaft -bestehend aus mehreren Personen- Erbe geworden .


    Das betroffene Grundstück dürfte der Schuldnerin nur als Vermächtnis zustehen.
    Ein Vermächtnis aber bedarf der Auflassung durch die Erben an den Vermächtnisnehmer.
    Im Wege der Grundbuchberichtigung ist die Eintragung des Vemächtnisnehmers als Alleineigentümer nicht möglich. (vgl. Schöner/Stöber Rn. 839 f )
    Der Gläubiger kann nur beantragen alle Erben einzutragen; dafür bräuchte er aber auch einen Titel gegen alle (vgl. Demharter § 14 Rn.8)


    Es scheitert also an der Voreintragung.


    Ausnahme: falls sich der Titel noch gegen den Ebrlasser richtet.
    (oder existiert ein Testamentsvollstrecker ? Dann müßte der handeln)

    Schönes Wochenende !

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