Verwalterbestellung - bis wann?

  • Guten Morgen!

    Ich bräuchte mal einen Rat bzgl. einer Verwalterbestellung, die meiner Meinung nach missverständlich sein könnte:

    Im Protokoll der Eigt-Versammlung wird die bisherige Verwalterin gewählt "für ein weiteres Kalenderjahr". Würdet ihr das so sehen, dass sie vom 01.01. - 31.12. gewählt ist oder kann man es auch so verstehen, dass sie vom 05.03.10 (Tag der Wahl) bis zum 05.03.11 gewählt ist!?!

    Stehe gerade auf dem Schlauch, obwohl Kalenderjahr wohl eher als 01.01. - 31.12. zu verstehen sein müsste!?! :confused:

  • Hallo,

    ich denke, man muß prüfen für welchen Zeitraum der Verwalter vorher gewählt wurde. Hieran schließt sich dann ein weiteres Jahr an.

    Gruß
    Ron

  • Im Prinzip wie Ulf und Ron, aber mit der Ergänzung, dass das "Kalenderjahr" üblicherweise als die Zeit vom 01.01.-31.12. definiert wird (dazu passt ja auch die Eagle1899 vorliegende letzte Bestellung). Wäre der letzte Verwalternachweis mitten im Kalenderjahr abgelaufen, hätte ich deshalb nicht einfach ein Jahr hinzugerechnet.

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