Ich habe ein ganz dumme Frage aus der Vertretung von Zivilsachen, habe ich jahrelang nicht gemacht. Enstehen für ein Ordnungsgeldverfahren gegen einen Zeugen oder eine nichterschienene Partei außer den Auslagen weitere Gerichtskosten?
Ich hab nichts gefunden, die Geschäftsstelle meinte, es würden sonst noch immer Kosten angefordert.
Kosten für das Ordnungsgeldverfahren?
-
-
Nein. Ich kenne dafür keinen Gebührentatbestand.
-
Was die SE da anfordert, würde mich auch interessieren. Sie kann höchstens zur Zahlung des OG auffordern nach entsprechender Verfügung...
-
3,50 € für die Zustellung des Ordnungsgeldbeschlusses - fordere ich zusammen mit OG vom Zeugen, SV, etc. mit an
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!