Freigabe auch für Vormonat?

  • Hallo zusammen,

    hab folgendes Problem:

    Schuldner beantragt Kontenfreigabe Anfang Juli. Freigabebeschluss wurde vom meiner Kollegin erlasssen. Jetzt steht der Schuldner vor der Tür und möchte auch für die Gelder, die im Juni eingegangen sind eine Freigabe. Es ist wohl ein Guthaben von 2.500,00 € auf dem Konto. Pfändbar ist nach dem Beschluss meiner Kollegin alles, was den Betrag von 1.569,99 € übersteigt. Laut Aussage des Schuldners ist das Geld noch nicht an die Gläubiger abgeführt worden.

    Kann ich das überhaupt freigeben??? Ist das nicht Pech des Schuldners, wenn er im Juni sein Konto nicht leerräumt (soweit möglich) und auch keinen Freigabeantrag stellt???? :gruebel::gruebel::confused::confused::confused:

    Wäre für jeden Hinweis dankbar, weil Riesenbrett vorm Kopf:oops::oops:

    Danke!

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • Wenn bereits das nächste Einkommen eingegangen ist, hat es der Sch wohl nicht nötig gehabt und es geht für Juni höchstens was über 765a. Bei einem P-Konto ist das in Zukunft anders.

  • Dito.
    Bei neuem Geldeingang und nicht verbrauchten Guthaben hat der Schuldner Pech gehabt.

    Erfahrungsgemäß haben die Banken früher das geld trotzdem nicht an den Gläubiger abgeführt. Vielleicht hat er ja Glück und es verschimmelt auf dem Konto und wirft gute Zinsen ab.

    --> wieso zahlt er von dem Geld eigentlich nicht die Schulden? :mad:

  • Oh supi, vielen Dank!

    Warum er nicht die Schulden zahlt?

    Also, er habe ja nun schon genug an Gläubiger abgeführt und irgendwann sei mal Schluss, man will ja auch noch leben...:eek::eek::eek: (so oder so ähnlich antwortete er mir, ich konnte mir die Frage nämlich auch nicht verkneifen *hüstl*)

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • Auch wenn die Aussage nicht so prickelnd ist, in einer extremen unverschuldeten Notlage würde 765a gehen, da muss aber schon Einiges vorgetragen werden.

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