Rechtspfleger und Rechtspfleger-Studienhefte

  • Huhu,
    also mich würde mal interessieren, wie sinnvoll es ist den Rechtspfleger und die Rechtspfleger-Studienhefte während dem Studium zu abonnieren. Fast alle aus meinem Jahrgang haben die abonniert, aber ich habe da mal so drin rumgeblättert und festgestellt, dass mir zumindest der Rechtspfleger noch nicht sooo wahnsinnig viel bringt, da auch die Quellenangaben meist auf alte Hefte abzielen. Was habt ihr da für Erfahrungen gemacht? Sollte ich doch beides besser bestellen oder reichen die Studienhefte? :gruebel:

    Gruß Beany :strecker

  • Ich würde sagen, dass du eigentlich keine von beiden Zeitschriften brauchst. Normalerweise haben die FH's die abonniert, so dass man sich eventuell interessante artikel oder klausuren in der Bücherei kopieren kann. Dafür liegen die da ja aus. Ist allemal billiger als ein Abo

  • Den Rechtspfleger brauchst du erst in der Praxis. Also jetzt noch kein Geld für ausgeben.

    Das Studienheft bekommst du als Gewerkschaftsmitglied kostenlos,also würde ich lieber in den BDR eintreten als das Heft zu abonieren.

  • Ich hab mal geschaut und beim BDR kostet das Studi-Heft aber auch was... zumindest ist das bei den anderen so. Die haben beide Hefte über ihre Mitgliedschaft beim BDR bestellt und beide Hefte kosten dort was.

  • Ich weiß,das hab ich auch nie abgestritten...

    Den Rechtspfleger brauchst du deswegen aber immer noch nicht.

    Beim BDR zahlst du deinen normalen Beitrag und bekommst dann die Hefte frei haus. Ich weiß gar nicht,was die sonst Kosten...:gruebel:

    Aber bei mir und meinen Freunden stand eh im Vordergrund dem BDR beizutreten - die Studienhefte sind eine nette Beigabe.

    Wie August aber schon schrieb liegen die auch immer in der FH aus,so dass man sich die Artikel bzw. Klausuren kopieren kann. Zumal du selten alles aus einem Heft brauchen kannst.Vieles ist auch einfach rein zur Info.

    Einmal editiert, zuletzt von papabaer (18. Juli 2010 um 09:05) aus folgendem Grund: Klarname

  • Also ich hatte die Hefte auch nicht abonniert und bin durchgekommen. :D
    Bei Studienkollegen hab ich immer nur gehört, dass es totaler Blödsinn war, die Dinger zu abonnieren, da sie sowieso direkt im Schrank landen. ;)

  • Also ich hab die Dinger abonniert bzw bin mitglied beim dbb und bekomm die zugeschickt.
    Gerade die orangenen Studienhefte sind ganz gut, weil da ein paar Fälle/Klausuren drinnen sind, die zum Teil auch aktuellere Rechtssprechung zum Inhalt haben. (Kann man sich natürlich auch kopieren)

    Die grünen Rpflhefte landen auch bei mir meist ungelesen im Schrank... und werden selten mal zum Nachlesen verwendet. :)

  • Die grünen Rechtspflegerhefte würde ich mir in der Studienzeit nicht anschaffen. Als fertiger Rechtspfleger muss man sehen, ob man sich die Zeitung kauft. In den meisten Gerichten wird die Zeitung angeschafft. Wenn man in einer kleinen Behörde beschäftigt ist, geht die Zeitung rum und innerhalb des Monats, wenn die Zeitung heraus kommt, hat man sie meistens auch vorgelegt bekommen.

    Nach meinem Examen habe ich mir die Zeitung auch selber gekauft, bin aber nach ungefähr 10 Jahren davon ab gekommen und lese nun seit einigen Jahren die Gerichtshefte und das geht auch.

    Die Studienhefte würde ich aber auf jeden Fall lesen. Abgesehen dass da Klausuren drin stehen, gibt es auch immer weiter gehende Artikel oder auf besonders wichtige Entscheidungen des BGH wird verwiesen, die auch mal Klausurrelevant sein könnten.

    Ich bekomme die Studienhefte heute noch. In jedem Heft sind eigentlich immer ein oder zwei Artikel, die ich für meine Arbeit gebrauchen kann.

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