Verjährung eines Berechtigungsscheins?

  • Bisher zwar eine nur selten auftretende Frage, aber ab und an passiert es mal: Ein Rechtsanwalt wollte jetzt seine Vergütung abrechnen auf einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe, der im Mai 2002 ausgestellt wurde. Gelten hier die normalen Verjährungsfristen oder gibt es eine spezielle Regelung? Das BerHG gibt nix her...

    Die Kunst des Lebens besteht mehr im Ringen als im Tanzen. ( Marc Aurel )

  • Ich würde sagen, es gilt die Frist, in der ein Vergütungsanspruch des RAs verjährt. Wie lang die Frist jetzt ist, kann ich ausm Kopf leider nicht beantworten. Das sollte ja aber nachzulesen sein...

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich habe mir dazu irgendwann mal folgendes notiert (gültig ab 01.01.2002):


  • 3 Jahre klingt gut aber bei BerH, sprich also bei nur Beratung durch den RA, gibt's i.d. Regel keine "das Verfahren abschließende Entscheidung", oder!?

    :nixweiss:

    Ulf

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  • Hi,

    die Verjährungsfrist beträgt, wie schon genannt, 3 Jahre und beginnt mit Fälligkeit der Vergütung (nicht mit Ausstellung des Berechtigungsscheins).
    Die Vergütung ist fällig, wenn die Angelegenheit abgeschlossen ist (§ 16 BRAGO).
    Bei bloßer Beratung ist das mit Abschluss des (letzten) Beratungsgesprächs der Fall, bei Vertretung wird man auf die letzte Anwaltliche Tätigkeit abstellen müssen.

    Die regelmäßige Verjährung beginnt mit Abschluss des JAhres in dem Fälligkeit eintritt.
    Eine Beratungshilfesache aus 2002 kann also noch nicht verjährt sein, da die Verjährung erst mit Ablauf des Jahres 2005 einträte (selbst wen die Angelegenhiet bereits in 2002 abgeschlossen ist).

    gruß
    Ex

  • Zitat von Ulf

    3 Jahre klingt gut aber bei BerH, sprich also bei nur Beratung durch den RA, gibt's i.d. Regel keine "das Verfahren abschließende Entscheidung", oder!?

    :nixweiss:



    Das ist richtig, daher ist auch die PKH-Variante mit der Fälligkeit mit genannt. Ex hat das ja schon fein erläutert.

  • Na seht Ihr, ich hab wieder was gelernt!!

    Und da sage noch jemand, ein Internetforum sei nur Spielerei und zu nichts nütze!!!

    :beifallkl

    Ulf

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