Widerspruch vor VB-Erlass wurde nicht berücksichtigt

  • Ich habe hier folgenden Fall, bei dem ich mir nicht sicher bin, wie ich weiter verfahren soll.

    - MB erlassen und zugestellt

    - VB-Antrag nach Ablauf der Widerspruchsfrist

    - VB am 16.07.10 erlassen

    - VB am 19.07.10 zwecks Zustellung zur Post gegeben (ist ein
    Auslandsmahnverfahren, daher Zustellung des VB durch Aufgabe zur
    Post, § 184 II ZPO)

    - Vorlage der Akte am 20.07.10, weil am 15.07.10 ein Widerspruch
    eingegangen ist (keine Ahnung, warum der erst heute zur Akte
    gelangt ist)

    Was mache ich jetzt?

    VB-Ausfertigung an A´St raus und dann Akte wegen Einspruch (verspäteter Widerspruch) ans Prozessgericht abgeben?

    Nur Abgabe und VB-Ausfertigung bei den Akten lassen?

  • Tendiere auch zu Vorschlag B - der VB ist mal in der Welt und kann m.E. nur durch eine entsprechend Entscheidung des PG wieder beseitigt werden. Schreiben ist auf jeden Fall sinnig - da für beide Parteien was überraschendes passiert.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!