Ich habe hier folgenden Fall, bei dem ich mir nicht sicher bin, wie ich weiter verfahren soll.
- MB erlassen und zugestellt
- VB-Antrag nach Ablauf der Widerspruchsfrist
- VB am 16.07.10 erlassen
- VB am 19.07.10 zwecks Zustellung zur Post gegeben (ist ein
Auslandsmahnverfahren, daher Zustellung des VB durch Aufgabe zur
Post, § 184 II ZPO)
- Vorlage der Akte am 20.07.10, weil am 15.07.10 ein Widerspruch
eingegangen ist (keine Ahnung, warum der erst heute zur Akte
gelangt ist)
Was mache ich jetzt?
VB-Ausfertigung an A´St raus und dann Akte wegen Einspruch (verspäteter Widerspruch) ans Prozessgericht abgeben?
Nur Abgabe und VB-Ausfertigung bei den Akten lassen?
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