§ 1131 BGB Zuschreibung und Zwangsversteigerung

  • Es ist nach Anordnung des Verfahrens und nach Durchführung des Wertfestsetzungsverfahrens Termin zur Versteigerung eines Wohnungseigentums angesetzt auf 07.09.2010. Die Fristen sind o.k. Jetzt erhalte ich Mitteilung des Grundbuchamts, dass dem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück am 20.07.2010 eine Teilfläche von 33 m² zugeschrieben worden sind. Das Zwangsversteigerungsverfahren wird von einem dinglichen Gläubiger betrieben, dessen Grundschuld sich ja wohl jetzt nach § 1131 BGB auf diese zugeschriebene Teilfläche erstreckt. Der Versteigerungstermin wird - so sehe ich das - wohl nur wegen des Hauptgrundstücks bzw. Wohnungseigentums abgehalten. Ein evtl. Zuschlag betrifft nicht die zugeschriebene Fläche, weil eben das Zwangsversteigerungsverfahren in diese Teilfläche nicht betrieben wird. Muss ich dem Gläubiger raten, den Zwangsversteigerungsantrag noch rechtzeitig (also 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin) auch auf die zugeschriebene Teilfläche zu erstrecken (der vorliegende Titel für das Hauptgrundstück bzw. Wohnungseigentum reicht nach Stöber auch für die zugeschriebene Fläche aus, insofern könnte also nach Vorlage des Antrags entschieden werden) oder soll ich sagen, was geht mich das an, das ist nicht das Problem des Vollstreckungsgerichts, der Gläubiger muss selbst darauf achten, dass er seine Rechte rechtzeitig wahrnimmt)?

  • Ich würde darauf drängen, dass er diesen Antrag baldmöglichst stellt - du solltest dann ja auch noch einen Beschluss bzgl. Verkehrswert(nicht?)änderung machen...


    Die Alternative, das Objekt im "Altzustand" zu versteigern, mag zwar formaljuristisch richtig sein; bei der Grundbucheintragung des Erstehers des "alten Objekts" wünsche ich Dir und ihm jedenfalls jetzt schon viel Vergnügen und Erfolg....:D

  • "Drängen" würde ich nicht, aber wie Bang-Johansen einen "richterl." Hinweis geben.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!