kein Verwaltungsbeiratsvorsitzender

  • Hallo,

    muß einen Verwalternachweis erbringen; Versammlungsleiter und Miteigentümer sind kein Problem.

    Nun besteht noch ein Verwaltungsbeirat. Laut Gesetz ist die Unterschrift des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters erforderlich.

    Problem:
    Es gibt keinen Vorsitzenden oder Stellvertreter, keiner ist bereit, das Amt zu übernehmen.

    Wer muß vom Verwaltungsbeirat nun unterschreiben? Alle?

  • Wenn es versäumt wurde, einen Vorsitzenden zu bestellen, werden dessen Aufgaben und Befugnisse von allen Mitgliedern zusammen ausgeübt (vgl. Staudinger/Bub § 29 Rn 85 m.w.N.). Damit werden wohl alle unterschreiben müssen.

  • Palandt zu WEG 24: Unterschrift von Beiratsvorsitzendem oder Stellvertreter nur bei Teilnahme an Versammlung.

    Aus dem Protokoll müßte sich lediglich ergeben, dass diese Personen vom Beirat nicht anwesend waren.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Allerdings geht das Gesetz, sofern es einen Verwaltungsbeirat gibt, auch ohne Weiteres von der Bestellung eines Vorsitzenden/Stellvertreters aus (vgl. §§ 29 Abs. 4, 24 Abs. 3 und 6 WEG). Und daher auch Palandt/Bassenge. Gibt es zwar einen Beirat, aber eben doch keinen Vorsitzenden/Stellvertreter, übernimmt der Beirat als Ganzes deren Aufgaben (vgl. Staudinger/Bub a.a.O.). Warum soll das nicht auch für die Niederschrift gelten? Entsprechend müssen demnach die Mitglieder des Beirats unterschreiben, soweit sie bei der Versammlung anwesend waren.

  • Mich würde interessieren, wieviele Mitglieder der Verwaltungsbeirat noch hat.

    Nach der sogenannten herrschenden Meinung "löst sich das Kollektivorgan dann automatisch auf, wenn durch Ausscheiden von Mitgliedern die vereinbarte oder gesetzliche Mitgliederzahl nicht mehr vorhanden ist."

    Gesetzlich ist nirgendwo geregelt, dass ein sogenannter Schrumpfbeirat bestehen bleibt.

    Leider gibt es meines Wissens noch keine obergerichtliche Entscheidung hierzu.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Das machte es aber wohl nicht besser, denn wie sollte das grundbuchmäßig nachgewiesen werden?

    Nachdem es ihn momentan offenbar gibt, würde auch ich mangels Vorsitzenden die Zustimmung aller seiner Mitglieder verlangen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • ... wenn durch Ausscheiden von Mitgliedern die vereinbarte oder gesetzliche Mitgliederzahl nicht mehr vorhanden ist. ...



    Ist denn jemand ausgeschieden? Man hat es doch offenbar nur dem Beirat überlassen, den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter selbst zu wählen und jetzt will keiner. Ist jetzt aber auch nicht mehr ganz so wichtig, weil jetzt ist :wochenende:. In diesem Sinne ...

  • Hallo und Danke für die vielen Beiträge.

    Ausgeschieden ist aus dem Beirat keiner, vielmehr ist noch eine vierte Person hinzugewählt worden.

    Demnach teile ich auch Eure Meinung und werde die Unterschriften aller damals gewählten 3 Vorstandsmitglieder einholen.

    Danke

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