Liebe Grundbuch Profis,
ich habe eine vermeidlich einfache Frage zu den grundakten, in der Literatur konnte ich hierzu bisher keine befriedigende Antwort finden.
Was wird denn genau in den Grundakten aufgenommen?
10 GBO sagt ja "Grundbücher und Urkunden, auf die eine Eintragung sich gründet oder Bezug nimmt", hierzu gehört nach meiner interpretation ja gerade NICHT das verpflichtungsgeschäft, also der KV.
wird aber der KV zusammen mit der auflassung beurkundet, wird der inhalt des KV trotzdem mit in die Grundakte aufgenommen. die auflassung wird ja dauerthaft aufbewahrt. oder versteh ich das falsch?
werden kv und auflassung getrennt beurkundet, müsste ich folglich verhindern können, dass der kv in die grundakten kommt (so zumidnest Weirich, Grundstücksrecht 2006, Rn. 222).
vielen dank