§ 24 RpflG

  • Ich bin neu in die Serviceeinheit Straf eingestiegen und will natürlich dem Rpfl nicht unnötig viel Arbeit machen. Darf ich Berufung, Revision pp. aufnehmen sofern sie keine Begründung enthalten? Wie ist es, wenn eine Begründung gleich mit aufgenommen werden soll? Bei Revision=Rpfl schon klar. Bei Berufung, sof. Beschwerde? Hab ich z. B. bereits abgelaufene RM-Frist zu prüfen oder die Statthaftigkeit (z. B. Schwager kommt für den Angeklagten zu mir).

    Wie ist § 297 StPO gemeint? Hat Verteidiger eigenes Rechtsmittelrecht oder kann er nur für den Angeklagten (in seiner laufenden Frist) RM für diesen einlegen?

    Ich hoffe, mir kann jemand meine blöden Fragen beantworten.:D

  • Darf ich Berufung, Revision pp. aufnehmen sofern sie keine Begründung enthalten?

    § 24 I (1) RPflG.

    Wie ist es, wenn eine Begründung gleich mit aufgenommen werden soll?

    § 24 II (1) RPflG.

    Wie ist § 297 StPO gemeint?

    Der Verteidiger kann Rechtsmittel für den Beschuldigten einlegen. Dies wird durch § 297 StPO so beschränkt, dass der Verteidiger nicht gegen den Willen des Mandanten handeln kann.

    Die StA kann dagegen ihr Rechtsmittel auch zu zugunsten des Beschuldigten einlegen, § 302 I2 StPO.

  • Danke erst einmal für die Antwort. Hatte das soweit noch verstanden. Nur wie muss ich den § 24 RpflG verstehen. Da steht "Für die Einlegung und Begründung...." Heißt das, wenn allein die Einlegung (Revision/Rechtsbeschwerde) zu Protokoll gegeben wird muss es schon der Rpfl machen? Oder ist die Einlegung mit Begründung gemeint? Irgendwie verwirrt mich der §. Die Begründung für die Berufung soll dann scheinbar auch der Rpfl. aufnehmen (andere Rechtsbehelfe/Rechtsmittel sofern sie begründet werden)

    § 297 StPO: Kann der Verteidiger nur innerhalb der Frist des Angeklagten RM einlegen???

    Sorry, bin noch absoluter Neuling, einige § sind mir trotz lesen des Kommentars nicht so ganz begreiflich. Hoffe, das sieht in ein paar Wochen schon anders aus.

  • Zitat

    § 297 StPO: Kann der Verteidiger nur innerhalb der Frist des Angeklagten RM einlegen???


    ;) Nach Ablauf der RM-Frist ist die Einlegung eines Rechtsmittels erfolglos ...

    Die Einlegung der Revision mit Begründung kann beim Rpfl. zu Protokoll gegeben werden.
    Da auch die Berufung zunächst ohne Begründung eingelegt werden kann, gehe ich davon aus, dass dies auch für die Revision gilt. Aber verbürgen würde ich mich dafür nicht :oops:

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Vielleicht habe ich mich etwas undeutlich ausgedrückt.

    Der Verteidiger hat zum Einlegen eines RM keine eigene RM Frist oder? Er kann nur für den Angeklagten in dessen Frist einlegen?

    Darf ich als Geschäftsstelle alle RM ohne Begründung aufnehmen? Sobald begründet wird immer der Rpfl (bei sof. Beschwerde, Berufung, Rechtsbeschwerde, Revision)?

  • Der Verteidiger hat doch kein eigenes RM?! Natürlich handelt der Verteidiger immer im Namen des Mandanten (außer bei der Festsetzung seiner Vergütung, da könnte er schon selbst beschwert sein, aber das ist hier am Thema vorbei).

    In Zivilverfahren kann der Prozessbevollmächtigte auch kein eigenes Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen ...

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

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