Ich bin neu in die Serviceeinheit Straf eingestiegen und will natürlich dem Rpfl nicht unnötig viel Arbeit machen. Darf ich Berufung, Revision pp. aufnehmen sofern sie keine Begründung enthalten? Wie ist es, wenn eine Begründung gleich mit aufgenommen werden soll? Bei Revision=Rpfl schon klar. Bei Berufung, sof. Beschwerde? Hab ich z. B. bereits abgelaufene RM-Frist zu prüfen oder die Statthaftigkeit (z. B. Schwager kommt für den Angeklagten zu mir).
Wie ist § 297 StPO gemeint? Hat Verteidiger eigenes Rechtsmittelrecht oder kann er nur für den Angeklagten (in seiner laufenden Frist) RM für diesen einlegen?
Ich hoffe, mir kann jemand meine blöden Fragen beantworten.:D