Praxisfrage Verlängerung der Bewährungszeit

  • Mal ne Frage, wie daß anderswo gehandhabt wird.
    VU wurde zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Ein Jahr später wird aufgrund einer erneuten Verurteilung die lfde Bewährungszeit um ein Jahr verlängert. Der Rpfl. hat nur leider das BewHeft nicht zu Gesicht bekommen:mad: . Die Verlängerung wurde deshalb vollstreckungstechnisch nicht erfaßt.Jetzt wird das BewHeft mit einer erneuten Verlängerung vorgelegt. Wiederum ein Jahr.
    Ich wollte das jetzt in einem Aufwasch als zweijährige Verlängerung zum BZR mitteilen und im MESTA erfassen. Oder muß ich doch jede Verlängerung einzeln bearbeiten, auch wenn die erste schon gut zwei Jahre her ist? :gruebel:

  • Habe ich zwar noch nie gehabt, aber ich würde es getrennt machen, damit die Eintragungen und die entsprechenden Verfügungen auch mit den Beschlüssen übereinstimmen...

  • Hatte ich auch erst überlegt, aber bei Verlängerung steht im BZR nur das neue Ende der Bewährungszeit. Nicht, wer den Beschluß erlassen hat, und wann. Deshalb wollte ich mir die Doppelvfg. sparen.

  • Im BZR schon, aber ich würde es aufgrund der "Richtigkeit" in der Akte mit 2 Verfügungen machen... ist aber natürlich Geschmackssache... wenn du es in einer Vfg. unterbringst, solltest du jedoch unbedingt einen entsprechenden vermerk zur Akte bringen... der nächste, der die Akte bearbeiten muss wird es dir danken...

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