Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Die Ehefrau hat den Ehemann bevollmächtigt, ihren 1/2 Miteigentumsanteil an sich selbst aufzulassen, sofern sie länger als ein Jahr von diesem im Sinne von § 1567 BGB getrennt lebt. Dies sehe ich als Bedingung der Vollmacht an und gehe davon aus, dass ein Nachweis in der Form des § 29 GBO nicht möglich ist. Gibt es konstruktivere Lösungen als die Antragszurückweisung.
Vielen Dank
Ron
Bedingte Vollmacht und Nachweis
-
-
Nach meiner Ansicht nein, es sei denn, die Ehefrau genehmigt nachträglich.
Ansonsten sehe ich das Problem mit der Vollmacht wie Du. -
Stimme zu, dass die Vollmacht so nicht verwendbar ist. Eine Zurückweisung ist aber m.E. nicht sofort möglich. Es liegt ein Fall der Verfügung eines Nichtberechtigten vor, der durch nachträgliche Genehmigung des Eigentümers/Vollmachtgebers unproblematisch behoben werden kann.
-
-
Vielen Dank für die Antworten. Werde dann natürlich erst zwischenverfügen.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!