Bedingte Vollmacht und Nachweis

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem:
    Die Ehefrau hat den Ehemann bevollmächtigt, ihren 1/2 Miteigentumsanteil an sich selbst aufzulassen, sofern sie länger als ein Jahr von diesem im Sinne von § 1567 BGB getrennt lebt. Dies sehe ich als Bedingung der Vollmacht an und gehe davon aus, dass ein Nachweis in der Form des § 29 GBO nicht möglich ist. Gibt es konstruktivere Lösungen als die Antragszurückweisung.

    Vielen Dank
    Ron

  • Stimme zu, dass die Vollmacht so nicht verwendbar ist. Eine Zurückweisung ist aber m.E. nicht sofort möglich. Es liegt ein Fall der Verfügung eines Nichtberechtigten vor, der durch nachträgliche Genehmigung des Eigentümers/Vollmachtgebers unproblematisch behoben werden kann.

    Ulf

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