Sachverhalt:
Erblasser E war kanadischer Staatsbürger, Wohnsitz in Deutschland.
1962 Erbvertrag. Erbe ist der Bruder B. Allerdings nur unter der Bedingung, dass E bei seinem Tod nicht in einer gültigen Ehe lebt.
2006 Notarielles Testament. Als Erbin wird die Tochter T eingesetzt.
E verstirbt als Witwer. T beantragt Grundbuchberichtigung auf ihren Namen.
Fragen:
1. Wer ist Erbe? B oder T? Ist die Bedingung im Erbvertrag wörtlich zu nehmen oder fällt hierunter auch der Umstand, dass E verwitwet ist.
2. Hat das kanadische Recht Einfluss auf die Erbfolge?