Gebührenbefreiung §7 LJKG

  • hey ihr,
    ich sitze hier vor einem Antrag der EnBW auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit. Die behaupten, dass sie gebührenbefreit sind. Ich kann aber nix dergleichen finden. Liege ich falsch in der Annahme, dass die EnBW rein wirtschaftliche Ziele verfolgt und somit nicht gebührenbefreit ist???

    Vielen Dank schon im Voraus

  • oh sorry :)
    jap handelt sich um den energieversorger in ba-wü....

    aber ich denke, dass die sich wohl da ein wenig zu viel eingebildet haben ;)

  • Das ist eine Aktiengesellschaft (Energie Baden-Württemberg). Dieser Stromversorger ist nicht gebührenbefreit. Es sei denn, es handelt sich um ein gemeindeeigenes Grundstück und die Gemeinde hat die Eintragung der Dienstbarkeit für die Stromleitung beantragt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!