Ein saudi-arabischer Verkäufer möchte Grundstücke verkaufen; bei der Beurkundung tritt ein Vertreter ohne Vertretungsmacht auf. Jetzt stellt sich die Frage nach der Genehmigung in öffentlich beglaubigter Form.
Wie so häufig wird die vernünftige und nahe liegende Lösung (Beglaubigung durch das Konsulat) nicht gewünscht. Stattdessen wird der Weg über (zu legalisierende) saudi-arabische öffentliche bzw. beglaubigte Urkunden eingeschlagen.
Meine Fragen an diejenigen, die aus der Praxis vergleichbare Fälle kennen:
Wer beglaubigt in Saudi-Arabien Unterschriften? Sind die Beglaubigungsvermerke ihrem Inhalt nach ausreichend?
Wer erteilt in Saudi-Arabien Legalisationen?
Was ist noch wichtig, damit eine Urkunde in Deutschland anerkannt wird?
Für Erfahrungsberichte wäre ich dankbar, selbst wenn sie andere arabische Staaten betrifft, bei denen es (offenbar) kein Notariat gibt.
Beste Grüße und vielen Dank
Michael