Hallo,
ich habe hier Probleme mit verschiedenen Eintragungsanträgen und bin noch ein Grundbuchfrischling.
Beantragt ist u.a.
a) Reallast mit folgendem Inhalt:
gebrauchsmäßige Zur-Verfügung-Stellung der Stadthalle jährlich jeweils auf die Dauer von 30 Tagen, für städtische, politische... Veranstaltungen.
b) Reallast mit folgendem Inhalt:
Reallast zur Absicherung der temporären Nutzung der Badelandschaft zum Zwecke der Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens gem. Mietvertrag.... --> aus dem Mietvertrag ergibt sich die wöchentliche Nutzungsdauer/zeiten und eine monatliche Mietzahlung.
c) Reallast: jährliches zur Verfügung stellen eines Festzeltes und von Fahrgeschäften und Toilettenwagen, Vorrichtungen zur Wasserversorgung etc.
zu a und b)
Sind die Rechte als Reallast eintragbar oder als ledigliche Nutzungsrechte als beschränkt persönliche Dienstbarkeiten einzutragen. Wie verhält es sich mit der Bestimmbarkeit der Leistung.
zu c) handelt es sich meines Erachtens um eine Leistung. Es stellt sich mir die Frage der Bestimmbarkeit der Leistung. Ist die Leistung bestimmt genug? Muss ggf. sogar ein Geldwert/ Gegenwert angegeben werden.
Ich bin für jede Denkanregung dankbar. Bin mir in der Sache sehr unsicher und die bisher gefragten Kollegen konnten mir auch nicht weiterhelfen
(zwei juristen und drei meinungen:D).
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