Gibt es die seriöse Firmenbestattung?

  • Gibt es seriöse Firmenbestatter? 3

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    Kurz vor der Insolvenz kommt es häufig zu einem Wechsel der Gesellschafter und der Geschäftsführer. Hierbei sind häufig gewerbliche Firmenbestatter am Werk. Diese nennen sich selbst seriös, werden aber immer wieder in die kriminelle Ecke gestellt.

    Aufgrund meiner eigenen Erfahrung haben viele "einfache Geschäftsführer" von mittelständischen GmbH´s häufig Probleme mit der Abwicklung. Diesen sollte seriös geholfen werden können, indem man als Abwickler die Formalitäten übernimmt, die Buchführung so aufarbeitet, so dass die Vermögensverhältnisse für jeden wieder überschaubar werden. Der Insolvenzantrag sachlich korrekt und am besten so aufgestellt wird, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter entbehrlich wird, weil die Vermögenslage mit Belegen überschaubar dargestellt wird. Hierbei sollen keine Unterlagen verschwinden oder Scheingeschäftsführer eingestellt werden, vielmehr sollen Juristen oder Kaufleute die Geschäftsführung so übernehmen, wie sie sachlich korrekt geführt wird und auch den ggf. notwendigen Insolvenzantrag ordnungsgemäß stellen. Der neue Geschäftsführer soll das Insolvenzverfahren nicht behindert, sondern seriös begleiten.

    Hierbei bleibt für mich aber die Frage, ob es Firmenabwickler gibt, welche wirklich seriös arbeiten und ob jemand Erfahrungen mit dieser Profession hat. Wie läuft die Korrespondenz mit diesen Personen? Der erste Entwurf für diese Idee der seriösen Firmenabwicklung habe ich auf meiner Homepage http://www.gmbh-abwickler.de dargestellt. Vielleicht hat ja jemand einen Hinweis was an Informationen fehlt und was bei einer seriösen Abwicklung noch notwendig ist, damit es in der Praxis tatsächlich auch eine Hilfe für den ehemaligen Inhaber aber auch die Gerichte wird.

  • Die Idee einer seriösen Abwicklung finde ich wirklich sehr gut und auch erforderlich, da ich leider nur die "Bestatter" kenne. Auf deiner Homepage verstehe ich das Konzept so, dass "Ihr" sowohl den Antrag stellen wollt und gleichzeitig auch als Verwalter bestellt werden wollt. Ist das nicht eine interessenkollision? Was ist, wenn das Stammkapital nicht vollständig eingezahlt worden ist, was i.d.R. des Öfteren vorkommt. Was wollt ihr denn genau:

    a) abwickler sein?,
    b) vorinsolvenzlicher Berater? oder
    c) IV mit sämtlichen rechten und Pflichten inkl. Verwertung, jedoch keine Übernahme der Geschäftsanteile

    Das ist m.E. nicht so genau erkennbar.

  • Die Idee ist die Übernahme der Gesellschaftsanteile und der Geschäftsführung, bei gleichzeitiger vollständiger Abgleichung der Probleme.

    Es wird nicht beabsichtigt, die Insolvenzverwaltung für die Firmen zu übernehmen, sondern nur die Rolle der Gesellschaft. Der Insolvenzverwalter bleibt Ansprechpartner und wird von uns mit den Informationen versorgt.

    Es werden natürlich auch die Positionen der Kapitalaufbringung geklärt, hieran scheitert dann möglicherweise eine Übernahme der Gesellschaftsanteile, weil wir nicht für das nicht erbrachte Stammkapital haften wollen. An dieser Stelle würde dann eine individuelle Beratung erfolgen und "nur" eine Übernahme der Geschäftsführung, um die Unterlagen aufzuarbeiten.

    Ziel ist es Abwickler zu sein und die Beratung der Gesellschafter und Geschäftsführer zu einem legalen Weg.

    Die Rolle des Abwicklers soll erfolgen, um den Gesellschafter bzw. Geschäftsführer von den Formalitäten zu schützen und ihm einen vertrauensvollen (ohne unberechtigte Ängste vorbelasteten) Partner zur Seite zu stellen.

    Nur in den Fällen der Liquidation -also bei vorhandenen Mitteln ohne Zahlungsunfähigkeit- soll die Verwertung erfolgen.

    Insolvenzverwaltung soll höchstens als "Eigenverwaltung" erfolgen.

    Wie gesagt es ist an einen Partner des Insolvenzverwalters und der Gerichte gedacht nicht an einen Gegner. Der Abwickler als "Organ der Rechtspflege".

    Die Hompage ist noch in der Bearbeitung und wird sich wohl noch klarer fassen müssen. Derzeit besteht auch noch keine Tätigkeit, sondern nur die Vorarbeit. Das Ihr besteht übrigens aus drei leitenden Juristen.

    Danke für die Mühen

  • Ich wollte hier keinen auf den "Schlips" treten, sondern vielmehr meine Auffassung hinsichtlich der angebotenen Homepage mitteilen. Ich habe jahrelang in der insolvenzverwaltung gearbeitet als Diplom-Wirtschaftsjuristin und mich im letzten Jahr selbständig gemacht. Von daher wollte ich lediglich meine Erfahrungen bzgl. deiner/eurer Idee einbringen bzw. äußern. Als reiner abwickler ist das ein guter Ansatz, dann sollte man aber die insolvenzverwaltung aus dem Konzept besser formulieren.

  • Gibt es die seriöse Firmenbestattung?

    Nein. :daumenrun

    Schon in den 80ern ist diese Branche aufgetaucht und es ist seither nicht besser geworden.

    Ich kann mir nicht vorstellen, wie sich das bis heute gebessert haben soll.
    Vermutlich ist es eher schlimmer geworden.

  • Lieber Kai,
    dass sollte keine Werbung sein, sondern tatsächlich eine Frage zum Aufbau eines bestimmten Konzeptes. Es tut mir leid, wenn ich gegegn die Forenregeln verstoßen haben sollte. Was soll ich ändern, damit der Beitrag eurem Forum entspricht?

    Danke für die Info und sorry
    Denker

  • .....

    Aufgrund meiner eigenen Erfahrung haben viele "einfache Geschäftsführer" von mittelständischen GmbH´s häufig Probleme mit der Abwicklung. Diesen sollte seriös geholfen werden können, indem man als Abwickler die Formalitäten übernimmt, die Buchführung so aufarbeitet, so dass die Vermögensverhältnisse für jeden wieder überschaubar werden. Der Insolvenzantrag sachlich korrekt und am besten so aufgestellt wird, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter entbehrlich wird, weil die Vermögenslage mit Belegen überschaubar dargestellt wird. Hierbei sollen keine Unterlagen verschwinden oder Scheingeschäftsführer eingestellt werden, vielmehr sollen Juristen oder Kaufleute die Geschäftsführung so übernehmen, wie sie sachlich korrekt geführt wird und auch den ggf. notwendigen Insolvenzantrag ordnungsgemäß stellen. Der neue Geschäftsführer soll das Insolvenzverfahren nicht behindert, sondern seriös begleiten.

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    das ist ME ein Widerspruch in sich. Derjenige, der zuvor keinen ausreichenden Überblick über das Untenehmen hatte, soll jetzt, nachdem man ordentlich vor der Tür gekehrt hat (hat kehren lassen), in die Lage versetzt werden, im Antragsverfahren auf den vIV zu verzichten ??!

    Hierbei wird auch vergessen, dass neben dem Zustimmungsvorbehalt ja auch die Masse zu sichern ist, wozu der GF sicher nicht geeignet erscheint.

    Was in größeren Verfahren sicher Sinn macht und man auch die nötige Akzeptanz hinbekommt, die Einrichtung eines Sanierungsvorstandes mit späteren Eigenverwaltung und Bestellung eines Sachwalters, wird man hier nicht hinbekommen. Aber selbst in diesen Verfahren ist man über an der Bestellung eines vIV nicht vorbeigekommen, siehe Medienbereich, siehe Sportbereich.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Denker, habt ihr Euch schon mal mit dem Problem der Insolvenzverschleppungshaftung beschäftigt. Ich denke, dies ist der Punkt, warum die meisten seriösen Beteiligten den Schritt der "Übernahme der Gesellschaft" in der Krise scheuen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ja wir haben uns mit der Insolvenzverschleppungshaftung beschäftigt. Diese betrifft zunächst den Geschäftsführer, so dass die Übernahme der Gesellschaft nicht das Problem ist. Die Übernahme der Gesellschaftsanteile ist nach Änderung des GmbHG leider erforderlich, um die Verantwortung tatsächlich zu übernehmen.

    Warum sollte ein Geschäftsführer nicht in der Lage sein, die Aktiva und Passiva ordentlich aufzustellen? Allein das ist eigentlich Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters. Die zweite Aufgabe nämlich den Schutz des Gesellschaftsvermögens wird ein seriöser Firmenabwickler ebenfalls wahrnehmen, um nicht selbst in die Haftung genommen zu werden.

    Grundsätzlich ist eine Firmenübernahme durchaus riskant, allerdings ein überschaubares Risiko, wenn man tatsächlich die Aufgaben des Geschäftsführers wahrnimmt.

    Um im Bild zu bleiben, wenn vor der Tür gefegt wurde, kann man auch Leute über die Schwelle bitten. Grundsätzlich richtet sich das Angebot an Menschen die unverschuldet in eine Insolvenzlage geraten und Probleme mit den Abwicklungsaufgaben haben.

    Ich habe da vorallem z.B. Handwerker im Auge, welche zwar Ahnung vom Geschäft haben, aber sofort überfordert sind, wenn es zu den Gerichten geht. Anstatt an einen Anwalt oder Steuerberater wenden diese sich dann an einen seriösen Abwickler. Die Frage ging grundsätzlich aber dahin, ob es solche gibt und wie man eine deutliche Abgrenzung von den schwarzen Schafen vornimmt (also kein Unterlagen beiseiteschaffe, kein GF aus Rumänien oder aus der Warteschlange bei der Agentur für Arbeit)

  • 1) Also zunächst stört mich die Aussage, dass es Aufgabe des vorl. Insolvenzverwalters sei, den Stall auszumisten. Dies ist nicht seine Aufgabe, aber wohl auch ein anderes Thema.

    2) Wenn man tatsächlich die Aufgaben des Geschäftsführers wahrnimmt, ist man faktischer Geschäftsführer. Es treffen einen dann alle Pflichten von diesem.

    3) Seriöse Beratung wird von Anwälten, die insbesondere auch etwas von Insolvenzverwaltung verstehen, angeboten und ist bei mir gern gesehen. Denn es ist viel einfacher, mit einem Kollegen, der die Materie kennt, zu kommunizieren, als mit einem Schuldner, der der Situation hilfslos gegenüber steht. Insoweit gebe ich Dir Recht, dass viele Handwerker zwar nicht grundlos (z.B. fehlende kaufmännische Kenntnisse) aber nicht kriminell in diese Situation geraten. Bei Steuerberatern besteht bei mir eine gewisse Ambivalenz, da nach meinem Gefühl einige Situation des Schuldners eher verschlimmbessern.

    4) Wer sich als Bestatter generiert, der bekommt seitens der meisten Insolvenzverwalter/Strafverfolgungsbehörden einen Ruf, mit dem man erst einmal leben muss. Ich muss dazu auch gestehen, dass ich noch nie einen seriösen Bestatter erlebt habe.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • 1) Also zunächst stört mich die Aussage, dass es Aufgabe des vorl. Insolvenzverwalters sei, den Stall auszumisten. Dies ist nicht seine Aufgabe, aber wohl auch ein anderes Thema.



    Nein das ist nicht die Aufgabe des Insolvenzverwalters, sondern eines seriösen Abwicklers. Hier ist ja der Unterschied.

    2) Wenn man tatsächlich die Aufgaben des Geschäftsführers wahrnimmt, ist man faktischer Geschäftsführer. Es treffen einen dann alle Pflichten von diesem.



    Es soll auch eine Eintragung erfolgen, also nicht faktischer, sondern echter Geschäftsführer. Mit allen Pflichten, denn so muss es sein.

    3) Seriöse Beratung wird von Anwälten, die insbesondere auch etwas von Insolvenzverwaltung verstehen, angeboten und ist bei mir gern gesehen .



    Ich habe leider erlebt, dass Insolvenzverwalter die Kommunikation mit Vertretern der Schuldner verweigern. Deshalb ist die Idee der seriösen Abwicklung geboren worden.

    Bei Steuerberatern besteht bei mir eine gewisse Ambivalenz, da nach meinem Gefühl einige Situation des Schuldners eher verschlimmbessern.



    Leider auch meine Erfahrung... Sorry an die SB

    4) Wer sich als Bestatter generiert, der bekommt seitens der meisten Insolvenzverwalter / Strafverfolgungsbehörden einen Ruf, mit dem man erst einmal leben muss. Ich muss dazu auch gestehen, dass ich noch nie einen seriösen Bestatter erlebt habe.



    Also mit dem Ruf könnt ich leben. Auch mit der schlechteren Bonität bei Creditrefom und Co. Schade nur, dass offenbar keiner gute Erfahrungen mit der Branche gemacht hat. Dann mal anders gefragt, was würdet ihr von einem solchen Bestatter erwarten, damit ihr auch gerne zur Beerdigung geht?:teufel:

  • Es soll auch eine Eintragung erfolgen, also nicht faktischer, sondern echter Geschäftsführer. Mit allen Pflichten, denn so muss es sein.

    Dann aber wäre mir das Eisen zu heiß. Viel - auch strafrechtliches - Risiko gegen schlechte Vergütung und schlechten Ruf.

    Ich habe leider erlebt, dass Insolvenzverwalter die Kommunikation mit Vertretern der Schuldner verweigern. Deshalb ist die Idee der seriösen Abwicklung geboren worden.

    Ein heißes Thema, denn ich denke, dass zur Kommunikation immer zwei Seiten gehören.

    Also der Geschäftsführer/Gesellschafter wird immer gern zur Beerdigung gehen, denn er bekommt mangels rechtlicher Kenntnisse meist gar nicht mit, was er sich damit für Probleme schafft.

    Ich würde mir einen Ansprechpartner wünschen, der erreichbar ist und über die erforderlichen Informationen verfügt. Ich würde mir wünschen, dass Geschäftsunterlagen vollständig vorhanden sind. Dann wären meine Wünsche schon erfüllt, denn dies sind für einen Insolvenzverwalter die schlimmsten Probleme mit Bestattern, deren bewußte Verursachung Sinn der Unternehmensbestattung sind.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Gegs: stimme dir da voll zu!

    @Denker: irgendwie widersprechen sich deine Aussagen. In dem einem thread sagst du, dass gerade das gegenüberstellen der Aktiva und Passiva Aufgabe des vIV ist. Gleich in deinem antwortthread wiederum nicht.

    Wenn eine Eintragung als GF erfolgen soll, dann mit allen rechten und Pflichten und somit auch eine ggf eintretende insolvenzverschleppung.

  • Irgendwie werde ich hier missverstanden...

    Das Gegenüberstellen von Aktiva und Passiva ist Aufgabe des Geschäfsführers und des vIV. Das Ausmissten ist Aufgabe des Geschäftsführers. Einen Widerspruch erkenne ich hier nicht.

    Auch die Vorstellung des Überganges der Insolvenzverschleppung kann ich so nicht teilen. Der neue Geschäftsführer tritt nicht in die Insolvenzverschleppung des alten ein, sondern ihn treffen eigene Pflichten, welche mit der Bestellung beginnen. Dieses bedeutet, dass er mit der Bestellung bis zu 21 Tage Zeit hat einen Insolvenzantrag vorzubereiten und beim Insolvenzgericht einzureichen. Dieses Risiko ist überschaubar. Die Bezahlung dürfte hierbei je nach Größe der Übernahme ausreichend sein.

  • Die Übernahme der Gesellschaftsanteile ist nach Änderung des GmbHG leider erforderlich, um die Verantwortung tatsächlich zu übernehmen.



    wieso, ist doch ein GF da.....

    verbleibt weiter noch die Insolvenzverschleppung.
    Wenn der GF/GS alt, der, s.o. ja den Überblick verloren hat, dann mal wirklich aufwachen sollte, sind die Messen idR gesungen.

    Jetzt noch den Sanierer eingeschaltet, wann soll der denn GF/GS werden ?, nachdem die Unterlagen geordnet sind ?, dann sind die Fristen x-mal um.

    Was machst Du eigentlich, wenn der IV feststellt, dass, trotz Beteuerung des GS-alt, dass das Stammkapital ja gezahlt sei, dies jetzt bei GS-neu geltend macht ?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich kann dem, was LFdC nur beipflichten. Auch wenn der neue GF/GS hinsichtlich der Verschleppung eine 21 Tage Frist hat- wie bitte soll dieser die unterlagen innerhalb dieser Frist "richten", wenn die Karre schon fast vor die Wand gefahren wurde? Gerade in handwerkerbetrieben versteht ein großer Teil der GF nichts von einer ordentlichen Buchhaltung.

  • Also ich kann mir - auch aus eigener Erfahrung - nicht vorstellen, dass man mit einem derartigen Geschäftsmodell Geld verdienen kann, insbesondere ohne dabei Kopf und Kragen zu verlieren. Aber bekanntlich ist jeder seines eigenen Glückes Schmitt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Da der Nachfolgegeschäftsführer nach § 34 AO verpflichtet ist, rückständige Steuern an das Finanzamt zu entrichten – unabhängig ob die Rückstände auf eine Pflichtverletzung des Vorgängers beruhen - (FG Köln vom 13.4.2011, 6 K 6301/96), wird das Finanzamt den neuen Geschäftsführer oftmals schnell mit einem Haftungsbescheid gem. § 69 AO begrüßen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

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