Hallo!
Ich sitze hier gerade vor einem Problem und konnte bislang im Forum noch keine Antwort finden...
Mein Schuldner hat zum 01.04.2010 den Arbeitgeber gewechselt und auch ordnungsgemäß mitgeteilt. Ende März haben wir den Arbeitgeber angeschrieben unter Hinweis auf das IV und mit der Aufforderung, pfändbare Einkommensanteile an die Masse abzuführen. Da der Schuldner keine Einkommensnachweise geschickt hatte, habe ich ihn Mittwoch telefonisch aufgefordert, dieses zeitnah nachzuholen. Am Donnerstag kam das Fax mit den Nachweisen für April, Mai und Juni. Hieraus ergeben sich pfändbare Beträge, die bislang nicht abgeführt wurden. Da es sich um über 200,00 EUR pro Monat handelt, auch kein Pappenstiel...
Meine Frage ist jetzt, wer für die Nachzahlung herangezogen werden kann. 1. Der Schuldner, weil er zu viel ausgezahlt bekommen hat und es ja auch hätte merken müssen oder 2. der Arbeitgeber, weil er die Abtretungserklärung nicht berücksichtigt hat?
Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe!!!