Abtretungserklärung durch Arbeitgeber nicht beachtet, wer zahlt nach?

  • Hallo!

    Ich sitze hier gerade vor einem Problem und konnte bislang im Forum noch keine Antwort finden...

    Mein Schuldner hat zum 01.04.2010 den Arbeitgeber gewechselt und auch ordnungsgemäß mitgeteilt. Ende März haben wir den Arbeitgeber angeschrieben unter Hinweis auf das IV und mit der Aufforderung, pfändbare Einkommensanteile an die Masse abzuführen. Da der Schuldner keine Einkommensnachweise geschickt hatte, habe ich ihn Mittwoch telefonisch aufgefordert, dieses zeitnah nachzuholen. Am Donnerstag kam das Fax mit den Nachweisen für April, Mai und Juni. Hieraus ergeben sich pfändbare Beträge, die bislang nicht abgeführt wurden. Da es sich um über 200,00 EUR pro Monat handelt, auch kein Pappenstiel...
    Meine Frage ist jetzt, wer für die Nachzahlung herangezogen werden kann. 1. Der Schuldner, weil er zu viel ausgezahlt bekommen hat und es ja auch hätte merken müssen oder 2. der Arbeitgeber, weil er die Abtretungserklärung nicht berücksichtigt hat? :gruebel:

    Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe!!!

  • Also ist es wirklich so, dass der Schuldner quasi Glück gehabt hat, obwohl er mir gegenüber am Telefon noch gesagt hat, dass er es sehrwohl gemerkt habe, sich aber über mehr Geld natürlich gefreut habe... Kann das denn wirklich so richtig sein? Und außerdem hat er ja auch seine Abrechnungen nicht monatlich geschickt, so dass ja gar nicht die Möglichkeit bestand (durch ihn ja quasi verhindert), den Arbeitgeber auf seinen Fehler hinzuweisen...
    Fragen über Fragen... Ich bin am Verzweifeln...:confused:

  • Der Schuldner war mit Offenlegung der Abtretungserklärung (eigentlich) raus aus der Nummer. Der Arbeitgeber muss an euch zahlen, die Zahlung an den AN konnte nicht mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen.

    Den Schuldner würde ich dennoch in die "Mangel" nehmen, der wusste ja, dass die Zahlungen ihm nicht zustehen und hätte die wohl nicht annehmen dürfen (Juristen fragen!)

    Ob das für das Arbeitsverhältnis gut ist, steht auf einem anderen Blatt. Der Schuldner dürfte sich wohl noch in der Probezeit befinden und könnte seinen Job schneller los sein, als ihm lieb ist. Darauf würde ich ihn auch hinweisen, wenn ich ihn auffordern würde, die Zahlungen (gern auch ratenweise) zu begleichen.

  • Jamie, warum soll ich mich mit dem Schuldner schlagen. Der Arbeitgeber muss zahlen und ist vielleicht auch noch nicht insolvent. Wie er das dann mit seinem Arbeitnehmer regelt, ist seine Sache.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Also ist es wirklich so, dass der Schuldner quasi Glück gehabt hat, obwohl er mir gegenüber am Telefon noch gesagt hat, dass er es sehrwohl gemerkt habe, sich aber über mehr Geld natürlich gefreut habe...



    Gegs:
    Deswegen. Der Schuldner war sich des Fehlers seines Arbeitgebers bewusst und hat sich das Geld ungerechtfertigt eingesteckt, ohne sich mit dem TH in Verbindung zu setzen und die Sache zu klären. Er hat den pfändbaren Anteil den Gläubigern vorenthalten. Und wenn sowas in einem Bericht auftaucht, könnte das möglicherweise eine Versagungsgrund sein - vermute ich jetzt einfach mal.

    Es ist schon ganz schön dreist, was Schuldner sich so erlauben (dürfen?). Hat der Schuldner nicht auch eine gewisse Bringpflicht? Fällt da nicht irgendwie unter seine Obliegenheitsverpflichtungen?

    Nein, Schuldner sind nicht meine persönlichen Feinde, aber bei solchem Verhalten krieg ich Hals! :teufel:

  • @ Jamie + Sanchokuh:

    Wenn ihr sonst nix zu tun habt, lauft dem Schuldner endlos hinterher. Ich würde mich mit weniger Aufwand an den Arbeitgeber halten.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Der Schuldner hat sicherlich wenig Interesse an Ärger mit seinem neuen (!) Arbeitgeber. Ich würde dem Schuldner erstmal klar machen, dass man jetzt eigentlich den ArbG (nötigenfalls gerichtlich) in Anspruch nehmen müsste, der darüber weder glücklich sein noch es sich vermutlich nehmen lassen wird, das Geld irgendwie beim Schuldner zurückzukriegen / einzubehalten. In der Regel erklären sich die Schuldner freiwillig bereit, selbst zu zahlen.

  • @ Jamie + Sanchokuh:

    Wenn ihr sonst nix zu tun habt, lauft dem Schuldner endlos hinterher. Ich würde mich mit weniger Aufwand an den Arbeitgeber halten.



    Ob das nun weniger Aufwand ist oder nicht... Nun ja... Ich würde das jedenfalls frank und frei berichten gegenüber dem Inso-Gericht und das würde ich dem Schuldner kurz und knapp mitteilen. Verhindern kann er das dann nur, wenn er zahlt. Glaub mir, damit bin ich schneller an der Kohle, als über den Arbeitgeber.

  • Vielen vielen Dank für Eure Mühen! Ich werde jetzt an den Arbeitgeber herantreten. Auch wenn diesem das nicht passen wird... Schönes und verdientes WE an alle!

  • Vielleicht sollte man erst mal klären, warum der AG nicht gezahlt hat bevor man versucht die Angelegenheit über Mutmaßungen zu lösen.

    Ich würde es auch mit Nerlich/Römermann Rn. 37 zu § 295 InsO halten.

  • Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber, weil er nach Offenlegung der Abtretung an den falschen geleistet hat. Hierbei besteht aber wahrscheinlich ein klassisches Problem, nämlich dass der Insolvenzverwalter den Zugang seines Schreibens beweisen muss. Wenn der AG bestreitet ein entsprechendes Schreiben bekommen zu haben (meist läuft die Korrspondenz ja nicht über Einschreiben), könnte er nach § 407 I BGB schuldbefreiend geleistet haben.

    Ich würde daher immer dazu raten, ersteinmal über das Mitteilungsschreiben zu korrespondieren, da der AG dabei häufig bestätigt, dass er ein solches bekommen hat. Wenn man jemanden zur Zahlung auffordert, führt dies meistens erst dazu, dass der AG sich Rechtsrat sucht und dann die klassischen Ausflüchte findet. Bei 600,00 € sollte ein redlicher AG aber nicht kriminell werden, aber Vorsicht....

    Der Hinweis auf die Obliegenheiten des Schuldners gehen nach meiner Ansicht ins Leere, wenn er den Arbeitgeberwechsel angezeigt hat, denn damit hat er auch dargelegt, dass es Einnahmen gibt. Insoweit wird man ihm ein Verschulden schwerlich nachweisen lassen. Man sollte aber auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung hinweisen, meist zeigen sich Schuldner "einsichtig".

  • in solchen Fällen hat es sich meiner Erfahrung nach als förderlich erwiesen, mit dem Schuldner eine ratierliche Zuführung zu vereinbaren.
    Die Situ ist meist die: der Schuldner hat einen neuen Arbeitgeber, will da keinen Stress haben; es kommen pfändbare Beträge rum, so wie der Gesetzgeber sich das gedacht hat, die Gläubiger haben eine Quotenerwartung.
    Es wird was ausgedealt und die Sache ist wieder rund ! Alternative: Schuldner verliert den Job, einer mehr im ARGE-Bezug; für die Gläubiger kommt nix mehr rum, nur der Treuhänder spart sich die Ausschüttung......

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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