Also ich nehme diese Info lediglich zur Kenntnis. Wenn ich jetzt genug Masse zum Verteilen habe, dann müsste ja auch eine Veröffentlichung nach § 188 InsO erfolgt sein und daher wissen die Gläubiger auch, ob sie sich wieder fürs Verfahren interessieren sollten oder nicht.
Ganz abgesehen davon müsste eigentlich schon vor ST-Bestimmung klar sein, ob die MUZ weiter besteht oder nicht. Man muss doch wissen wo die Reise hingeht.
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