Rente gepfändet - Restschuldbefreiung

  • Ich habe für meine Mandantschaft die Rente des Schuldners gepfändet. Nach sechs Wochen ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Mit der Restschuldbefreiuung in sechs Jahren ist der Schuldner alle Schulden los. Aber was ist mit der Rentenpfändung? Sagt bitte nicht, dass die auch weg ist; ich würde es nicht ertragen. Grüße Eden

  • @ Juergen: Die Rückschlagsperre kenne sogar ich (und das mag was heißen). Es ist jedoch ein Regelinsolvenz verfahren und ich habe bewußt die sechs Wochen vorgetragen. Danke.

  • @ Juergen: Die Rückschlagsperre kenne sogar ich (und das mag was heißen). Es ist jedoch ein Regelinsolvenz verfahren und ich habe bewußt die sechs Wochen vorgetragen. Danke.



    Die Pfändung bliebe dann zwar bestehen, es können aber nach Erteilung der Restschuldbefreiung keine Ansprüche aus der zugrunde liegenden Forderung mehr geltend gemacht werden, so dass am Ende trotzdem nichts bei rumkommt.

  • Richtig.

    Aber Forderung einfach mal aus vorsätzlich unerlaubt begangener Handlung anmelden. Falls der Schuldner im Prüfungstermin keinen Widerspruch einlegt, bleibt Forderung bestehen und es kann nach Erteilung der RSB weiter vollstreckt werden.

    :teufel:

  • Zum einen muß sich das aus dem Urteil ergeben, zum anderen besteht während des Inso-Verfahrens die Möglichkeit der Pfändung nach 850d ZPO

  • @ rainer19652003 Das würde ich sowieso nie machen. Stell Dir vor: Man hat mir mein Radl gestohlen. Als ich bei der Polizei angeben musste, ob es nach dem Zeitpunkt, zu dem die Fahrräder eingeschlossen werden müssen, noch draußen stand, gab ich wohl wissend, dass ich dann von der Versicherung nichts bekomme, die Wahrheit an. Grüße Eden

  • @ Juergen: Die Rückschlagsperre kenne sogar ich (und das mag was heißen). Es ist jedoch ein Regelinsolvenz verfahren und ich habe bewußt die sechs Wochen vorgetragen. Danke.



    Nach der Sachverhaltsdarstellung erfolgte 6 Wochen nach Pfändung die Insolvenzeröffnung. Also bitte Cognac bereitstellen, hinsetzen und § 88 nochmal lesen, denn da steht Insolvenzantrag als maßgeblicher Zeitpunkt. Da bei einem Regelinsolvenzverfahren in aller Regel zwischen Insolvenzantrag und Insolvenzeröffnung mehr als zwei Wochen liegen, befürchte ich mal stark, dass die Pfändung hier im 88er Zeitraum lag.

    Unabhängig davon ist die Pfändung und die evtl. bereits durch sie erlangte Befriedigung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nach § 131 InsO anfechtbar. Also gleich auch dem Mandanten einen Cognac einschenken und Stuhl anbieten.:(

  • Erstens seid Ihr grausam zu mir.
    Zweitens hasse ich das Insolvenzrecht.
    Drittens hätte ich doch lieber Gärtner werden sollen.
    @ chick: Du hast gewonnen. Antrag war 3 1/2 Monate früher.
    Trotzdem herzlichen Dank an alle!

  • Erstens seid Ihr grausam zu mir.
    Zweitens hasse ich das Insolvenzrecht.
    Drittens hätte ich doch lieber Gärtner werden sollen.
    @ chick: Du hast gewonnen. Antrag war 3 1/2 Monate früher.
    Trotzdem herzlichen Dank an alle!



    zu 1. Also ehrlich, das ist wirklich gemein... :teufel:

    zu 2. Ich auch!!!!!!!!!!!!!

    zu 3. Warum hast du es nicht getan??? :teufel:

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Warum nicht gleich zum Verfassungsgericht und InsO kippen lassen?



    Versucht ein RiAG aus einem südlichen Bundesland schon seit ein paar Jahren regelmäßig - bislang allerdings erfolglos. Und wenn das schon ein Richter nicht schafft ...;)

  • Erstens seid Ihr grausam zu mir.



    Das Leben ist grausam, nicht wir - wir sind lieb.:)

    Zitat von Eden

    Zweitens hasse ich das Insolvenzrecht.

    Zitat von Gerichtsdiener

    zu 2. Ich auch!!!!!!!!!!!!!



    Jetzt seid Ihr aber gemein zum schönsten Rechtsgebiet der Welt. Zugegeben: Vielleicht nicht ganz so zugänglich und leicht zu erobern, aber das macht Flirt und Beziehung doch erst interessant, oder? :D

  • Das Leben ist grausam, nicht wir - wir sind lieb.:)




    Jetzt seid Ihr aber gemein zum schönsten Rechtsgebiet der Welt. Zugegeben: Vielleicht nicht ganz so zugänglich und leicht zu erobern, aber das macht Flirt und Beziehung doch erst interessant, oder? :D



    Du flirtest mit und hast Beziehungen zu einem Rechtsgebiet??? Allein das ist schon bedenklich, aber dann mit dem Gebiet "Insolvenz"..... :eek::eek::eek:
    Schlümmer gehts ja bald nümmer!!!

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

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