Anfechtung bei gepfändeter Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Auch wenn ich einzelne User damit schon telefonisch gequält habe, trotzdem nochmals eine Frage, auf die ich keine Antwort finde.

    Der Schuldner schließt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Ihm wird hieraus monatlich eine Rente gezahlt. Die Ansprüche auf Zahlung werden durch das Finanzamt gepfändet; die Pfändungs- und Einziehungsverfügung stammt aus 2008. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird Ende des Jahres 2009 gestellt.

    Der Anfechtungsgegner beruft sich darauf, dass die Zwangsvollstreckungsmaßnahme im Zeitraum des § 133 InsO erfolgt ist und folglich keine Anfechtung möglich ist. Wie berufen uns darauf, dass die Ansprüche - ähnlich wie Arbeitseinkommen oder Miete - jeden Monat neu entstehen und damit zum Teil in den Zeitraum des § 131 InsO fallen.

    Was ist richtig. M.E. ist das Ganze davon abhängig, ob der Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente jeden Monat neu entsteht.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • mal dumm gefragt, wie will ein Dritter, wohlgemerkt Dritter, die Hürde des 850b ZPO nehmen. weil es doch sicher hier um nicht gerade exorbitante Beträge handelt. Wa hat denn die Versicherung bislang gemacht ?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Also die Frage des § 850 b ZPO stellt sich so nicht, der Anfechtungsgegner hat Zahlungen erhalten. Scheinbar hat er die Hürde genommen oder es hat niemanden interessiert.

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  • Was ist richtig. M.E. ist das Ganze davon abhängig, ob der Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente jeden Monat neu entsteht.




    wenn es so vereinbart worden war...


    zur Pfändung von künftigen Rentenansprüchen:

    ZInsO 2008, 755 - 757, LG Kleve, 3 O 322/07

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • auch wenn die Entscheidung grottenfalsch ist, sie mag ja helfen....
    Renten sind nun mal betagte Forderungen....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Die Quellen habe ich nicht zur Hand, dennoch: Ich meine, dass die Rentenansprüche monatlich (oder zumindeszt regelmäßig) neu entstehen. Bzgl. Altersrente ist der Anspruch bei Erreichen des Renteneintrittsalters entstanden, und zwar bis zum Lebensende. Eine BU-Rente ist aber an die Bedingung der Berufsunfähigkeit geknpüft, die ja zumindest theoretisch entfallen kann. Ich denke, hier kann und muss die Versicherungs Auskunft geben, was der Vertrag dazu sagt.

  • Treffer; versenkt !
    Ziehe das mit der Betagung bei der BU zurück

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