Während der Insolvenz mietet der Insolvenzschuldner I. Wohnraum an und kündigt ihn wieder. Die Kaution erbringt er in bar und will diese nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück. Der Vermieter reagiert nicht, so dass I Klage auf Rückzahlung der Kaution erhebt. Weder der Vermieter noch der Anwalt des I. wissen etwas von der Insolvenz.
Erst nachdem gegen ihn Klage erhoben ist und daher der beklagte Vermieter V mich aufsucht, kommt die Überlegung auf, ob I. insolvent sein könnte. V meint, er habe derlei im Haus erzählen hören. Meine Recherche bestätigt dies. Ich kläre daher mit dem Insolvenzverwalter ab, dass V die Klagforderung anerkennen soll (Einwendungen gibt es keine), dem Anwalt des I. aber mitgeteilt werden möge, dass sich der Insolvenzverwalter offen lässt, ob er hier eine Nachtragsverteilung vornimmt.
Das Anerkenntnisurteil gem. § 307 ZPO ergeht. Der Insolvenzverwalter geht auf Tauchstation. Der veurteilte V weiß nicht, an wen er befreiend zahlen soll. Der Anwalt des I. weiß es auch nicht. Was tun? Hinterlegen?