Restschuldbefreiung ohne Verfahrensaufhebung

  • Außer der Bundesliga interessiert mich natürlich auch was anderes.

    Bei uns fallen nun vermehrt Insolvenzfälle auf, bei denen die Restschuldbefreiung erteilt wurde, obwohl das Verfahren nicht aufgehoben wurde.

    Welche Konsequenzen hat das für die Gläubiger?

    So lange das Verfahren ja nicht aufgehoben wurde, besteht doch weiter das Vollstreckungsverbot. Die Inso-Forderungen als solche interessieren ja nciht mehr.
    Helft mir bitte weiter

  • Das liegt daran, dass es die Beteiligten nicht schaffen, das Verfahren innerhalb von 6 Jahren abzuschließen. Nach dem Gesetzeswortlaut besteht das Vollstreckungsverbot weiter; der Zweck von diesem spricht gegen den Wortlaut. Such Dir etwas aus.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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