Frist Veröffentlichung des Schlusstermins in alten Gesamtvollstreckungsverfahren

  • Hallo, brauche dringend eine Info,

    wann die Veröffentlichung von Schlussterminen in alten GesO Sachen erfolgt sein muss?

    Im InsO Sachen finde ich eine Frist von mindestens 1 Monat vor Termin,

    aber wie ist das in GesO Sachen? § 6 GesO spricht nur von Veröffentlichung im Zusammenhang mit dem Eröffnungsbeschluss.

    Weiß es jemand?

  • wird dies analog der KO gemacht? auch in der KO finde ich nicht die Frist für die Veröffentlichung des Schlusstermins.

    In der der GesO schon garnicht!

  • ich finde weder in der GesO noch in der KO eine bestimmte Frist die wischen Veröffentlichung und Schlusstermin bestehen muss.

  • Für den Schlusstermin gibt es eigentlich keine Frist (außer 3 Tage Ladungsfrist nach ZPO).
    Die Ausschlussfristen werden allerdings analog der KO angewandt, so dass zwischen wirksmer Bekanntmachung und Termin 3 Wochen liegen sollten.

  • das wollte ich gerade schreiben,

    es erschließt sich mir keine Frist für die Veröffentlichlichung vor dem Schlusstermin!!! höchstens diese 3 Wochenfrist.

    ich habe den Fall das mir heute ein ST-Beschluss zugeht, der genau in einem Monat sein soll, wenn die 1 Monatsfrist gilt, dann klappt das ja nicht nur, denn ich muss ja nicht nur den veröffentlichungstext fertigmachen, sondern das Amtsblatt etc. muss diesen ja auch noch veröffentlichen und das wird heute zu 100 % ja nicht mehr machbar sein.

    Meisnt du es müssen 3 Wochen dazwischen liegen?

  • stimmt die 3 Wochen sollten zwischen der Veröffentlichung des Verteilungsverzeichnisses und Schlusstermin liegen.

    Aber wieso muss du das veröffentlichen. In GesO-Sachen mache ich das als Gericht, eine Regelung wie in KO und InsO, dass der Verwalter zuständig wäre, ist der GesO nicht zu entnehmen. Außerdem ist es eh viel effektiver die Verteilungsankündigung und die Schlussterminbestimmung zusammen zu veröffentlichen.

  • hmm, was mir noch einfällt:

    Im Schlusstermin sollen noch Forderungen gepfürft werden, macht dann ine Veröffentlichung überhaupt sinn jetzt?

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