Dresscode im OLG/AG ?

  • Ich muss ehrlich sagen, dass ich froh bin, dass es bei uns keinen Dresscode in diesem Sinne gibt. Es hat sich aber hier noch keiner "gewagt" (bis auf einen Anwalt), mit kurzen Hosen zu erscheinen. Ich habe mir diesbezüglich ehrlich gesagt noch nie so wirklich Gedanken gemacht. :gruebel:

  • Ich musste gestern Abend nochmal über das Thema grübeln: Da wurde über das Insolvenzverfahren eines Kaufhauskonzerns berichtet.

    Da gabs auch kurze Bilder von der Gläubigersitzung (oder wie das auch immer heißt). Wenn ich der Kollege in diesem Fall wäre, hätte sogar ich keine kurze Hose an und zur Jeans würde zumindest ein Sacko angezogen...Insofern bin ich da wohl doch zu feige...

  • So, Kollegen, ich hab jetzt mal nachgesehen und Folgendes (für Bayern) gefunden:

    "Amtstracht der Rechtspflegeorgane in Bayern" (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsder Justiz vom 16. Oktober 1956 Az.: 3152-VI-14136/56; nach wie vor gültig):

    I (1): Die Amtstracht der Richter, der Staats- und Amtsanwälte, der Urkundsbeamten sowie der Rechtsanwälte besteht aus einer Robe von schwarzer Farbe.

    und dazu:

    IV (2): Urkundsbeamte im Sinne dieser Bestimmungen sind die Rechtsreferendare, die Beamten des gehobenen und mittleren Justizdienstes und sonstige besonders als Urkundsbeamte bestellte Beamte, Angestellte und Beamtenanwärter.

    In der Anlage zur Bekanntmachung ist noch ein wenig beschrieben, wie so eine Robe aussehen muss:

    "Als Material für die Robe ist schwarzer feiner Kammgarnstoff, Kaschmir und Lasting zu verwenden. Da die Robe über dem Sakko getragen wird, muss sie wie ein Überkleidungsstück weitfallend zugeschnitten werden; sie bedeckt in ihrer Länge die Wade (!). Die vorderen Kanten der Robe greifen nicht übereinander, sondern stoßen nur voreinander. Trotzdem werden die Kanten durch eine Reihe von vier oder fünf verdeckten Knöpfen geschlossen. Darum ist an das rechte Vorderteil ein etwa 3 cm breiter Untertritt anzuschneiden, der jedoch nur bis einige Zentimeter unterhalb des untersten Knopfes reicht. Der Untertritt muss oben im Verlauf der Halsausschnittslinie und unten schussmäßig nach der vorderen Mitte verlaufen. ... Die vorderen Kanten können statt mit Knöpfen durch Haken und Ösen geschlossen werden. Diese sind dann aber so anzubringen, dass sie beim Tragen der Robe nicht hervorgezogen und somit sichtbar werden usw. usw. :blah:"

    Weil die Amtstracht "in den zur Verhandlung oder zur Verkündung einer Entscheidung bestimmten Sitzungen der Gerichte zu tragen" ist und hierzu auch Zwangsversteigerungsverfahren zählen können (Abschnitt VI der Bekanntmachung), dürfte damit zumindest für die Kollegen, die in der Zwangsversteigerung unterwegs sind, die Stilfrage geklärt sein ;).

    Schönes Wochenende :)

  • Na, ich bin jetzt um die 20 Jahre bei Mutter Justitia: Warum überrascht mich nicht, dass es dazu eine Regelung gibt....

  • Meine Kleidung im Dienst unterscheidet sich nicht von der privaten. Ich ziehe an, was mir gefällt. Und das variiert von Jeans und Pulli/Shirt mit hohen Schuhen oder Sneakers, zu Röcken und kurzen Hosen mit Ballerinas oder auch FlipFlops oder auch der gemütlichen Baggy-Hose. Und das habe ich auch nicht vor zu ändern.

  • Sing:
    Unter dem Schottenrock is gar nix,
    da is nix und da war nix... :wechlach: :wechlach:

  • Na, dann gebe ich auch mal meinen Senf dazu.

    Also ich versteigere ja so manches Mal der Oma ihr klein Häuschen.
    Dann und wann sitzt die Oma auch im Saal, auch wenn es ihr sehr schwer fällt anzusehen, wie ein Großteil ihres Vermögens unter den Hammer kommt.
    Ich denke, dass sie ein Anrecht darauf hat, dass die Versteigerung in einer gewissen Seriösität stattfindet, da es sich eben nicht nur um einen Vorgang handelt, der auch mal eben in der Freizeit abgewickelt werden kann.
    Diese Seriösität erfordert jedoch nun mal derzeit aus gesellschaftlicher Sicht bei einem Mann zumindest eine lange Hose und aus meiner Sicht immer einen Binder.
    ... und hört mir ja mit dem "Schwitz-Argument" auf, bei heißen Sommertagen könne man sich nur in kurzen Hosen wohlfühlen.
    Es gibt da sowas wie eine Sommerhose aus leichtem Stoff, die sich auch an heißen Tagen angenehm tragen lässt.
    In Lugano und Mailand wird man allerdings auch im Hochsommer nicht einen Mann, der dienstlich unterwegs ist, mit kurzen Hosen antreffen - also kann es wohl so schlimm mit langen Hosen nicht sein.
    Klar, wenn man nur dicke Jeans im Kleiderschrank hängen hat und die Krawatte auch besser zur Weiberfastnacht getragen werden sollte, hat man an wärmeren Tagen so seine Probleme :teufel:.

    Von mir aus kann der Kollege im Grundbuchamt in Unterhosen in seinem Kämmerlein die Eintragungen verfügen.
    Auch mag der Rechtspfleger des Mahngerichts seine Füße in kaltes Wasser halten.
    Sofern jedoch Nachlasspublikum oder ein Antragsteller mit seinen aus seiner Sicht immer schwierigen und wichtigen Problemen auftaucht, sollte man sich an gewisse gesellschaftliche Spielregeln halten, da es sich letztlich um eine Dienstleistung handelt, hinter der in einem gewissen und zumutbaren Rahmen persönliche Bekleidungsfreiheitswünsche zurücktreten können.
    Freiheit des Einzelnen hört bekanntlich dort auf, wo die Freiheit des Anderen beginnt ...
    ... und der muss ja nicht unbedingt ob des Aussehens seines Gegenübers erblinden :D

    Ein Flugzeug zu erfinden ist nichts - es zu bauen ein Anfang - Fliegen, das ist alles.

    (Otto Lilienthal/Ferdinand Ferber)

  • Auch ich mag meinen Ketchup dazu geben:

    Und mich outen: ich trage auch kurze Hosen und Sandalen oder lange Sommerhosen und Sandalen (jeweils ohne Socken) im Dienst. Wer mal im Plattenbau im Gericht gesessen hat und draußen 35 C spürt, der weis wovon ich rede.

    An Terminstagen versuche ich regelmäßig, die kurze Hose nicht anzuziehen und dann die lange Variante zu nehmen.

    Letztendlich ist die Kleidung im Dienst erstens eine Körperbedeckung, in der man sich wohl fühlt und zweitens natürlich auch eine Ausdruck gegenüber meinem Gesprächspartner im Termin.

    Der obige Hinweis auf die Situation in Südeuropa (#71), darf nicht verfehlen, dass Hemd und Binder u. ä. an sehr heißen Tagen (z. B. ein verklebtes Hemd) auch nicht gerade die Seriosität fördern dürfte.

    Soweit hier Vorschriften angebracht sind, sollte die Kleidung nicht zu gewagt - sprich sexy - sein, da es hier ja sich um den Job und nicht um das Aussehen an Strand bzw. in der Diskothek handelt.

    Also der String, der aus der Hüfthose schaut bei bauchfreien Top dürfte nicht mehr ok sein. Auch ein knallbunter Spitzen-BH unter weißer Bluse sollte nicht getragen werden.

    In meinen Gericht hat wir vor Jahren solche Probleme. Wir haben zwar geredet als Verwaltung. Viel ausrichten konnten wir nicht.
    Die Modewelle ebte dann irgendwann endlich ab.

    Übrigends habe ich auch nach dem Studium beim OLG angefangen. So streng, sind die Dresscodes nicht, da war schon vir über 13 Jahren so. Jedoch, wenn mancher Richter monatelang nur den selben Anzug trägt. Naja, da hilt auch noch keine so gute Kleiderordnung mehr.

    Ansonsten solltes es preussisch bleiben: Jeder nach seiner Fasson.

    How can I sleep with Your voice in my head?


  • Der obige Hinweis auf die Situation in Südeuropa (#71), darf nicht verfehlen, dass Hemd und Binder u. ä. an sehr heißen Tagen (z. B. ein verklebtes Hemd) auch nicht gerade die Seriosität fördern dürfte.

    ... und deshalb bestätigt die Ausnahme die Regel.
    Wenn es denn mal über 35 Grad heiß ist und dazu eine Sommerschwüle in der Luft liegt, dass der Rechtspfleger nach "Hitzefrei" schreit, sind doch Ausnahmen in der Kleiderordnung durchaus angebracht und verständlich.
    An den restlichen 350 Tagen im Jahr wird man auch mit langer (leichter) Hose und vernünftigem Hemd zurecht kommen.
    Im Übrigen geht es mir nur um den Versteigerungstermin an sich und nicht um die Einführung einer achtstündigen Krawattenpflicht :).
    Ansonsten mag doch ein jeder rumlaufen wie er lustig ist.

    Ein Flugzeug zu erfinden ist nichts - es zu bauen ein Anfang - Fliegen, das ist alles.

    (Otto Lilienthal/Ferdinand Ferber)

  • Meine Kleidung im Dienst unterscheidet sich nicht von der privaten. Ich ziehe an, was mir gefällt. Und das variiert von Jeans und Pulli/Shirt mit hohen Schuhen oder Sneakers, zu Röcken und kurzen Hosen mit Ballerinas oder auch FlipFlops oder auch der gemütlichen Baggy-Hose. Und das habe ich auch nicht vor zu ändern.



    :zustimm:
    ich ziehe morgens das an wozu ich Lust habe, was meiner Laune an dem Morgen entspricht und worin ich mich wohlfühle! Klar würde ich auch nicht mit Mini Rock und Ausschnitt bis zum Bauchnabel rumlaufen, tu ich aber in der Freizeit auch nicht!
    Ich finde es aber auch nicht verwerflich, wenn ein Mann mit einer kurzen Hose zum Dienst kommt (wovon wir mit Ausnahme der Wachtmeister aber eh nur 4 haben :strecker) Das sollte keine knall enge Hotpants sein (wie bei Frauen auch), halte ich ansonsten aber auch nicht für unangemessen!

  • Wie sagte unser Ausbilder so schön: "Sie können tragen, was Sie wollen, solange man nicht sieht wieviele verschiedene Unterhosen Sie besitzen.." Die Hüfthose lässt grüßen!

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