"Meine PKH-Partei ist an sich weder selbstständig noch unselbstständig tätig. Als Einkommen erhält der Betreffende lediglich Übergangsgeld der Rentenversicherung."
Klar ist er tätig, nämlich als Umschüler, welche eine Qualifikation, Ausbildung zum Gegenstand hat. Von wem und was man dafür bekommt, ändert doch nichts an der Tätigkeit ! Umschüler können vielfältige unterhaltssichernde Leistungen beziehen, je nachdem, welche Voraussetzungen sie erfüllen, sie krank waren, arbeitslos etc. Dann entscheidet sich, aus welchem Topf es geht. Die Rentenversicherung ist es dann, wenn man nicht mehr in seinem ursprüngl. Beruf arbeiten kann, aber Aussicht besteht, wieder tätig zu sein.