S.a.r.l. & Co. KG

  • Eingetragene Eigentümerin ist eine "A" S.a.r.l. & Co. KG aus Deutschland.
    Diese war auch im Handelsregister eingetragen.
    P.h.G war eine "B" S.a.r.l. aus Luxemburg und Kommanditistin eine "C" S.a.r.l. aus Luxemburg.
    Die "B" S.a.r.l. ist lt. HR-Auszug nicht mehr p.h.G und die Firma ist dadurch erloschen.
    Jetzt beantragen die ges. Vertr. der "B" S.a.r.l und der "C" S.a.r.l. in öffentlich begl. Form, dass die "C" S.a.r.l. als neue Eigentümerin eingetragen werden soll, da sie das Handelsgeschäft der "A" S.a.r.l. mit allen Rechten und Pflichten im Wege der Anwachsung übernommen hat.
    Es wird bezug genommen auf § 12 des Gesellschaftsvertrages. Dieser liegt nicht vor.
    Ist eine Grundbuchberichtigung möglich?
    Benötige ich eine UB?

  • Hey, ich glaube, ich habe dieselbe Angelegenheit zu entscheiden (handelt es sich um das Grundbuch mit der Gesamtgrundschuld i.H.v. 114.500.000,--EUR ?).
    Ich wollte jedoch Zwischenverfügung zur Vorlage der UB erlassen (Schöner/Stöber RdNr. 995 i), ansonsten sind mir bisher keine weiteren Eintragungsmängel aufgefallen.

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