Feststellung Wirksamkeit Apostille via Internet des Staates New Jersey (NJ)

  • Hallo,

    ich hab' da wieder 'mal ne Frage.

    Sachverhalt:
    - Antrag auf Eintragung einer Vormerkung (nicht spektakulär)
    - Eigentümer (E) wird im KV vom 30.07.2010 vollmachtlos vertreten
    - E genehmigt am 30.07.2010 in NJ, darunter steht nur eine Unterschrift des Notary Public mit Stempel und Prägesiegel (ohne eigenes Datum und irgendeiner Registernr. etc.)
    - dann gibt es einen Ausdruck der Apostille, der nicht mit der Genehmigungserklärung verbunden ist
    - der hiesige Notar macht zusätzlich den Hinweis, dass die Wirksamkeit quasi im Internet überprüft werden kann, weil unter dem Siegel der Apostille eine Certificate Number (CN) angegeben ist, die man im Internet auf einer bestimmten Seite eingeben muss.

    Frage:
    1. Liegt eine wirksame Unterschriftsbeglaubigung vor?
    M.E. nicht, da weder Angaben gemacht sind, dass der Notary Public (NP) sich von die Identität der Person überzeugt hat, noch dass Unterschrift vor ihm vollzogen worden ist und beglaubigt wird.

    2. Reicht zum Nachweis der Echtheitsvermutung der Urkunde im Sinne des § 29 GBO der bloße Ausdruck der Apostille und der Verweis auf das Internet unter Angabe der CN aus? Woher weiß ich, dass sich die Apostille auf die hier vorgelegte Genehmigungserklärung bezieht. Der Name des NP in der Apostille reicht wohl nicht aus.
    Muss dazu sagen, dass hier in einer anderen Sache unsere Auslandsrichterin seinerzeit dies akzeptiert hat (war aber nicht meine Sache). Außerdem konnte ich die CN im Internet nicht aufrufen Encountered System error schaute mich an.:mad:

    Habt Ihr schon Erfahrungen mit solch einem Sachverhalt?
    Bin für Eure Hilfe dankbar.

    LG J

  • Frage 1 war schon öfter Thema - mit unterschiedlichen Ansichten

    zu Frage 2
    Mir würde das nicht reichen. § 29 GBO ist durch einen Internetzugriff, der zudem noch scheitert, nicht erfüllt. Der Notar muß liefern, nicht ich suchen. Ich würde eine ZV machen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Hab' noch was Interessantes gefunden. Anscheinend ist angedacht eine elektronische Apostille einzuführen samt Register; siehe hier http://www.e-app.info/ . Meines Erachtens kann dies erst von uns beachtet werden, wenn wir auch die elektronische Apostille haben. Vorher müsste eine herkömmliche Apostille erteilt werden, die auf das betreffende Dokument zu setzen ist.

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