Abtretung GS: Zinsbeginn vor Bewilligung und Eintragung??

  • Guten Morgen zum Freitag!
    Ich habe hier eine Abtretung, bei der ich wegen der mitabgetretenen Zinsen stutzig geworden bin: das Datum liegt vor dem Bewilligungsdatum der ursprünglichen GS, es wurde so in der Bewilligung vereinbart. (Konkret: Beurkundung am 27.05.1993, Eintragung am 29.06.1993 und in der Bewilligung vereinbart: Zinsen ab 1.4.1993) Da man ja den Zinsbeginn in der ursprünglichen Eintragung nicht sieht, für meinen Abtretungsvermerk allerdings schon, da ja konkret beantragt wurde... mit Zinsen seit dem 1.4.1993. Ist das zulässig??? Sieht so merkwürdig aus bei Durchsicht des GB.

  • Bei der ursprünglichen Eintragung des Rechts wurde das Datum des Zinsbeginns durch Bezugnahme eingetragen (§ 874 BGB). Wenn das -zulässigerweise- der 01.04.1993 war, dann können die Zinsen auch ab diesem Zeitpunkt abgetreten werden und wenn das so ist, dann würde ich dies auch ausdrücklich mit dieser Datumsangabe im Grundbuch verlautbaren.

  • Stimme Cromwell zu und würde das konkrete Datum eintragen.
    Der Zinsbeginn kann auch schon vor dem Zeitpunkt der Bewilligung oder der Eintragung des Rechts vereinbart werden ( über juris: siehe Gründe Rn. 9 des Beschlusses des BayObLG vom 14.12.2000, Az. 2Z BR 19/00).

    Gruß J

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