Hallo zusammen,
wir vertreten in einer Zwangsversteigerungssache den erstrangigen Grundpfandrechtsgläubiger.
Die erstrangige Stadtkasse betreibt das Verfahren wegen ca. 500 EUR an Grunsteuern und hat einen Rechtsanwalt mit der Durchführung der Versteigerung beauftragt.
Nun meine generelle Frage: darf die Stadtkasse für die Geltendmachung dieser Ansprüche einen Anwalt beauftragen? Diese Kosten muss ja schließlich am Ende auch der Schuldner zahlen und man könnte ja unterstellen, dass die Stadtkasse ohne anwaltlichen Beistand in der Lage ist, die Versteigerung durchzuführen oder ihre Ansprüche anzumelden.
Wie seht ihr das? Gibt es evtl. schon Rechtsprechung zu diesem Sachverhalt.
Ist mir bisher noch nicht untergekommen.
P.S.: Als ehemaliger Rechtspfleger stelle ich die Frage einfach mal bei den Profis und hoffe auf zahlreiche Antworten...