Hallo, Folgender Fall. Ein Selbständiger in der Anfangsphase bezieht ALG II und erhält nun ein einmaliges Einstiegsgeld i.H.v. 2500,00€, unterliegt dies der Pfändung oder nicht?
Pfändbarkeit von Einstiegsgeld
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bobbikid -
27. August 2010 um 15:00
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Vielleicht lässt sich hier etwas herauslesen :).
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Danke ergo-> pfändbar wie Arbeitseinkommen
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Einstiegsgeld kann nach § 850 f Abs. 1 b) ZPO unpfändbar sein ("... besondere Bedürfnisse des Schuldners aus... beruflichen Gründen...). Das muss der Schuldner darlegen und unterliegt wie immer der Einzelfallentscheidung.
Hab den Thread bissl ergänzt, da mir das zu mager war
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