US Führerschein

  • VU hat FE Enziehung auf US FE. Vorläufige Entziehung ist eingetragagen. VU gibt mir und Gstelle gegenüber an, FS nach USA zurückgesandt zu haben, weil dieser nur 1/2 galt. In der von mir angeordneten e.V gibt er an, den FS verloren zu haben.

    Habe zunächst Sperre ab Verkündung gerechnet. Nun überlege ich das zu ändern und Rkraft zu nehmen. VU gibt nämlich in e.V an, dass FS seit Juni nicht mehr gültig war. Nun kann man ja schwer was vorläufig entziehen, wenn es nicht mehr gültig ist, oder?

    Glaub dem zudem nicht. Er widerspricht sich. An STA? Was meint ihr?

  • Maßgeblich für die Berechnung der Sperrfrist ist hier wohl die Tatsache der vorläufigen Entziehung; folglich erfolgte Berechnung korrekt ab Verkündung. Eine Neuberechnung infolge dieser neuen "Tatsachen" würde ich nicht machen. Evtl. solle eine Protokollabschrift der EV an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt werden.
    Abgabe an die StA wg. falscher EV :gruebel: , wohl eher eine Gewissensfrage.

  • Das es sich um einen Entzug der Fahrerlaubnis handelt und die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen war, würde ich auf jeden Fall die Sperrfrist ab Verkündung rechnen.

    Obwohl ich befürchte, dass nicht viel dabei herauskommt, würde ich ich den Vorgang an die StA zur Kenntnisnahme weiterleiten.

    Sollte die dann ein Verfahren einleiten, kann doch vielleicht herauskommen, wo sich der Führschein befindet.

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