Was bedeutet Deliktsaufbau?

  • Die Strafbarkeit einer Handlung kann mit Hilfe des sog. Deliktaufbaus geprüft werden. Im allgemeinen umfasst die Prüfung 3 Teile:
    -Tatbestand(Ist die Straftat gesetzlich normiert?, keine Strafe ohne Gesetz)
    -Rechtswidrigkeit (Rechtfertigungsgründe? wie Notwehr pp.)
    -Schuld (ist die Tat dem Täter vorwerfbar? wie Strafmündigkeit pp.)

  • Wie man das definiert, weiß ich nicht mehr, aber auf jeden Fall geht es hier um die Unterschiede bei der Prüfung Tatbestand - Rechtswidrigkeit - Schuld (einschl. jeweiliger Unterpunkte) in Abhängigkeit davon, ob eine Vorsatz- oder Fahrlässigkeitstat, Versuch oder Unterlassungsdelikt in Betracht kommt.

  • Stefan hat den Begriff "Deliktsaufbau" schon treffend dargestellt. Es gab früher noch streitigkeiten ob man einen "Zweistufigen" oder dem "dreistufigen" Deliktsaufbau den Vorang geben soll.

    Im Strafrecht hat sich dann der dreistufige Deliktsaufbau durchgesetzt:

    Das bedeutet folgende (grobe) Prüfungsreihenfolge für eine Straftat:

    I. Tatbestand

    1. objektiver Tatbestand (sind die objektiven Merkmale der Straftat erfüllt? zb. bei Diebstahl die Wegnahme einer fremden Sache)
    2. subjektiver Tatbestand (Vorsatz?)

    II. Rechtswidrigkeit

    (keine Rechtfertigungsgründe wie z.B. Notwehr, Notstand, etc. )

    III. Schuld
    (irgendwelche Schuldausschließungsgründe, zb. Volltrunkenheit etc?)

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