Abtretung Gesamtgrundschuld

  • Ich bin ziemlich ratlos, habe schon erfolglos Kommentare und die Suchfunktion (wie funktioniert die richtig? Ich kriege nur Fehlermeldungen.) bemüht.

    Problem:

    In meinem Grundbuch ist eine Gesamtgrundschuld eingetragen, die ihrem Wesen entsprechend auch in den Grundbüchern von Münch-Hausen und Uhlen-Busch eingetragen ist. Ich habe nun den Antrag auf Eintragung der Abtretung (Gl. lt. GB = SK; Abtretg.empf.= VB) vorliegen mit der Bitte diesen nach Erledigung weiterzuleiten an die anderen Grundbuchämter.

    Die Eintragung kann doch aber nur zeitgleich erfolgen, oder? Sonst hat man doch ohne Teilung des Rechts unterschiedliche Gläubiger! Wie macht man das praktisch? Und welche Kosten entstehen da? :confused:

    Danke für Eure Mühe!

  • Ich meine, dies ist vor einigen Tagen schon mal diskutiert worden, kanns aber auch nicht mehr finden.

    Handelt es sich um eine Buch- oder Briefgrundschuld ?

  • vielleicht hilft Dir das hier schon weiter (Bearbeitungsweg bei Pfandentlassung), im übrigen vgl. Schöner, Stöber Rdzf. 2406 b für Buchrechte (Wirksamkeit der Abtretung erst mit Eintragung des Zessionars bei allen Rechten).

  • Schöner/Stöber Randnummer 2406b habe ich in meiner Auflage (13.) nicht.


    Ich will nur wissen, wie man das technisch handhabt, wenn ein Gesamtrecht, mit dem mehrere Grundbuchämter befasst sind, abgetreten wird (Buchrecht). Man muss es doch irgendwie gleichzeitig eintragen. Aber wie?

  • Siehe zunächst die verlinkten Stellen, das dürfte Dir schon helfen.Falls nicht: die Abtretung wird erst wirksam, wenn der Gläubigerwechsel bei allen belasteten Grundstücken eingetragen ist (Schöner, Stöber, Rdzf. 2406b der 14.A.). Der Dir vorliegende Antrag scheint der üblichen Vorgehensweise zu entsprechen, d.h. Du trägst bei Dir ein, benachrichtigst die Beteiligten wie üblich und gibst entweder die Abtretungsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift mit einer Eintragungsnachricht an das nächste Grundbuchamt und wartest den Eingang der Eintragungsnachrichten der anderen Grundbuchämter ab.

  • Siehe zunächst die verlinkten Stellen, das dürfte Dir schon helfen.Falls nicht: die Abtretung wird erst wirksam, wenn der Gläubigerwechsel bei allen belasteten Grundstücken eingetragen ist (Schöner, Stöber, Rdzf. 2406b der 14.A.). Der Dir vorliegende Antrag scheint der üblichen Vorgehensweise zu entsprechen, d.h. Du trägst bei Dir ein, benachrichtigst die Beteiligten wie üblich und gibst entweder die Abtretungsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift mit einer Eintragungsnachricht an das nächste Grundbuchamt und wartest den Eingang der Eintragungsnachrichten der anderen Grundbuchämter ab.

    :2danke:dankescho
    :blumen:

    Dann mach ich das mal. :)

  • Hätte dazu auch nochmal ne Frage... hab hier auch eine Gesamtgrundschuld die abgetreten wird. Betroffen sind ca. 20 Grundbuchämter, der Eintragungsantrag wurde bei allen gleichzeitig gestellt.

    Welche Gebühren entstehen jetzt bei meiner Eintragung?

  • Die §§ hatte ich wohl gefunden... steh aber trotzdem noch etwas auf dem Schlauch.

    Mein Grundbesitz hier ist vom Wert her geringer als der bei den anderen Grundbuchämtern. Nehme ich jetzt eine 1/2 Gebühr oder nur eine 1/4??

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