Zustellung (nur) per Fax?

  • Hallo!

    Mich würde interessieren, ob sich schon irgendwo durchgesetzt hat, Entscheidungen nicht mehr schriftlich, sondern gemäß § 174 Abs.2 ZPO nach Möglichkeit nur noch per Fax gegen EB zuzustellen.

    Ist das - gerade in der mir momentan etwas fremden ordentlichen Gerichtsbarkeit - eher ein Regelfall oder doch mehr die Ausnahmeerscheinung?

    Danke und Viele Grüße!

    Garfield

  • Ha, ich versuche gerade, mir die Schlangen am Fax vorzustellen (3 Geräte für alle Abteilungen!). Gut, wir können auch über den PC faxen, aber das ist wesentlich umständlicher als den Papierausdruck ins Postkörbchen zu legen und einen offiziellen Faxbriefkopf gibt es für das PC-Fax gar nicht.

  • In der Praxis wird das auch sicher nicht in allen Fällen per Fax geschehen. Aber man könnte ja überlegen, ob man es z.B. in Eilverfahren bei dieser Form der Zustellung belässt.

    Einen Gedanken sollte es jedenfalls wert sein. Das Potential, Porto zu sparen, könnte groß sein. Und die Serviceeinheit spart sich zumindest das Fertigen und Versenden der Ausfertigungen. Es würde ja reichen, vor dem Folieren die Urschrift kurz aufs Fax zu legen (mit EB/Anschreiben) und ab.

  • Also, ich hab das früher mal in Eil-Fällen gemacht und fand es ziemlich umständlich, mit diesem Vorblatt, wo draufstehen musste, was man gleich alles faxt und dass das zum Zwecke der Zustellung ist. Und das was man dann faxt, muss doch ausgefertigt sein, zumindest habe ich es so gemacht. Und bei der Geschwindigkeit unseres Faxgeräts, ne, nicht wirklich schön. Wenn man immer schon hört, wenn ein Anwalt sagt: "Sie können es mir auch schnell aufs Fax legen" und ich immer antworte: "Per Post ist einfacher und schneller". :gruebel:


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    Alles hat einmal ein Ende.

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  • Und das was man dann faxt, muss doch ausgefertigt sein, zumindest habe ich es so gemacht.



    Ich glaube nicht, dass das was man faxt, ausgefertigt sein muss.
    Die Ausfertigung ersetzt die Urschrift, weil man das Original nicht aus der Hand gibt - was beim Faxen ja wegfällt.
    Die Urschrift ist höherwertig, wenigstens aber gleichwertig mit der Ausfertigung.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Für die Art der Zustellung interessiere ich mich ja eigentlich nicht, weil ich das grundsätzlich meiner Geschäftsstelle überlasse. Auf Nachfrage habe ich aber erfahren, dass in Eiltfällen schon mal per Fax zugestellt wurde, sicherhaltshalber wurde dann aber noch per "normaler" Zustellung gegen EB zugestellt.:gruebel: Dass das nicht öfter per Fax gemacht wird, wundert mich. Soweit ich das raushören konnte, kennen viele die Möglichkeit nach § 174 Absatz 2 ZPO gar nicht. Darauf deutet auch die (völlig überflüssige) Nachsendung per Post hin. Ich werde die Sache aber mal beobachten.

  • online: Hast du vielleicht noch so ein Vorblatt als Muster für mich?

    Zu den Ausfertigungen meine ich, dass sich die dann eigentlich erübrigen müssten.


    Nein, tut mir leid, ich hab das von Fall zu Fall in den Akten gebastelt. Ich fürchte, ich hab für mich selber auch kein Muster mehr. Habe mich damals stur am Gesetzestext orientiert.


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  • Ich bekomme eher selten bis gar nicht Fax-Zustellungen.

    Sogar eilige Entscheidungen erhielt ich - so glaube ich - nur vorab per Fax, und sodann per Post und EB zugestellt.

    [ironie]

    Nachdem man uns Anwälten hierzulande aber eingebleut hat, nur in Frist- und sonstigen Eilfällen sich des Faxes zu bedienen, und insbesondere Mehrfertigungen nicht per Fax zu übersenden - da man sonst je ausgedruckter Fax-Seite 0,50 € berechnen müßte (vgl. Nr. 9000 KV-GKG) -, mag eine gewisse Zurückhaltung seitens der Gerichte hinsichtlich der Faxnutzung in der Angst begründet liegen, daß die Anwälte ihrerseits prüfen, ob Nr. 7000 VV-RVG umgekehrt dasselbe hergibt... (etwa Nr. 1 lit. a: "Ausdrucke aus ... Gerichtsakten, soweit deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung ... geboten"; dies dürfte wohl regelmäßig zutreffen...).

    :D

    [/ironie]

    Aber im Ernst:

    Abgesehen von Zustellungen erhalte ich häufig Mitteilungen ( oder kurze Nachfragen, etc., welche man an sich auch telefonisch erledigen könnte) per Post, für 55 ct.

    Läßt sich sowas wirklich nicht einfacher per Fax erledigen? Ist es wirklich so schlimm, wie naja und online es beschreiben?

    Ich weiß ja nicht, ob inzwischen auch staatliche Behörden Festnetzflatrates haben, aber dies einmal angenommen, ergäbe bereits ein per Fax (statt per Post) versendetes Schreiben pro Tag eine Ersparnis von ca. 11,00 € pro Monat an Portokosten!

    Wieviele solcher Schreiben gehen pro Geschäftsstelle täglich raus...?

    (Aber ich bin eigentlich ot!)

  • Also hier kommen gerade vom (oder auch nur) OLG Hamm auch zustellungsbedürftige Schreiben etc. per Fax. Finde ich persönlich sehr gut. So vermeidet man lange Postwege und viel Geld (u. a. Steuergeld):daumenrau

  • Hallo,

    aus Anwaltssicht bin ich auch ein Freund des Faxes, und kann die Kostenkalkulation nicht recht nachvollziehen. Etwa in unserer Kanzlei gibt es eine Faxsoftware, weshalb die Faxe nicht mehr - wie der sonstige Schriftwechsel - eingescannt werden müssen. Wäre eine Riesenersparnis für uns, keine Post zu bekommen. Und schneller und sicherer wäre es auch.

    Ich stimme dem voll zu, dass schon ab 10 Faxe pro Tag jeden Monat ein neues Faxgerät rausspringen würde.

    Deshalb auch kurz zur Frage, was § 28 GKG bzw. KV 9000 betrifft:

    VG Stuttgart 7. Kammer, 11.06.2007, 7 K 187/07:
    "Keine Zahlungspflicht nach § 28 GKG 2004 bei Übersendung der Mehrausfertigung per Telefax".

    Ist das überholt?

  • Soweit ich das raushören konnte, kennen viele die Möglichkeit nach § 174 Absatz 2 ZPO gar nicht. Darauf deutet auch die (völlig überflüssige) Nachsendung per Post hin. Ich werde die Sache aber mal beobachten.

    Das hab ich auch schon (von beiden Seiten) erfahren dürfen. Anwälte, die auf die Originalfassung warten, wenn ich von Anwalt zu Anwalt gegen EB per Fax zustelle sind genauso überrascht wie Gerichte (bzw. deren Geschäftsstellen :strecker)

    Das unnötige Aufblähen der Akten durch Übersendung von drölfzig Abschriften nervt mich nicht mehr, seit der Schredder größer ist :teufel:

  • Ich muss gestehen, dass ich von der Möglichkeit gar nix wusste. Wir werden das mal in Einfällen ausprobieren.

    Direkt faxen funzt zwar, aber da ist ja dann keine Unterschrift drauf, dh. es ist eben kein Original. Insofern bleibt dann der Ausdruck, auf zum Fax...

    Ob die dafür benötigte Zeit die Portoersparnis aufwiegt, wage ich zu bezeifeln. Aber in Ausnahmefällen sicherlich erprobenswert.

  • Ob die dafür benötigte Zeit die Portoersparnis aufwiegt, wage ich zu bezeifeln. Aber in Ausnahmefällen sicherlich erprobenswert.


    Du darfst dabei nicht nur Deinen Weg zum Fax in Rechnung stellen. Vergiss nicht, welchen Weg Dein Schriftsatz nimmt, bevor er überhaupt das Haus verläßt.
    Wenn Du z.B. einen Beschluss schreibst und zur Geschäftsstelle gibst, dann fertigt der jeweilige UdG den Beschluss aus, fertigt ein Anschreiben und hat jetzt die Wahl zwischen Eintüten und Faxen. Wählt er Faxen, ist er nach 3 Minuten mit Faxprotokoll zurück und kann die Akte auf Frist hängen. Wählt er dagegen den Postweg, dann legt er den Schriftsatz wahrscheinlich in den Postausgangskorb und hängt die Akte beiseite, bis das EB zurück ist. Erst dann kann er die Wiedervorlage verfügen. Damit ist aber der Schriftsatz noch nicht weg. Jetzt kommt wahrscheinlich der Wachtmeister, der ihn mit den anderen Postausgängen zur Poststelle bringt. Dort werden die Schriftsätze erstmal kuvertiert und entweder in Anwaltsfächer sortiert oder frankiert zur Post gebracht.
    Es kommt natürlich ein bisschen auf die Größe und Organisation im Gericht an, aber ich glaube, dass der Vergleich lohnt.

  • Wenn ich "mal kurz" bei einer Kanzlei anrufe und "mal eben" nachfrage, kann man mir die Auskunft meist ohnehin nicht gleich geben, sondern entweder muss ich warten oder werde zurückgerufen. In der Zeit hätte ich mich schon dem nächsten Fall widmen können.

    Meine Briefe muss ich selbst eintüten, und das geht um einiges schneller als der Weg zum Fax, Fax einlegen, Nummer eingeben, wieder zurück ins Büro, später gucken, ob das Fax rausging, Faxbestätigung holen und wieder zur Akte nehmen - in der Zeit hätte ich die Akte schon längst beiseite legen und die nächste bearbeiten können. Postweg ist für mich persönlich bei den Mengen, die zu bearbeiten sind, um einiges schneller und einfacher.


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  • Ich schreibe hier auch selber, einschließlich ausfertigen, eintüten pp.

    Da geht nix mehr zur Geschäftstelle. Insofern dürfte es bei mir keine sonderliche Porto-Ersparnis geben.

    Aber wir werden es mal ein einstweiligen Verfügungen und sonstigen Eilverfahren ausprobieren.

  • Wenn ich mir vorstelle, dass eine gesamte Behörde Zustellungen und sonstigen Schriftverkehr nur noch per Fax vornimmt, denke ich, dass die Leitungen (Telefon, Internet usw.) der Standorte vergrößert werden müssten.:gruebel:

    Man darf nicht vergessen, dass die Gerichte Landesbehörden sind und bei denen (und ganz besonders bei denen) gespart werden muss.:cool:

  • Da auf einem PC viele Verfahren laufen, kann ein zusätzliches Versenden schon schwierig werden.

    Ich sage nur Telefonieren über den Computer und man verstehet sich gegenseitig nur noch abgehackt (liegt an zu kleine Leitungen laut Betreiber). Ich wäre daher eher skeptisch.

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