ZitatMich würde interessieren, ob sich schon irgendwo durchgesetzt hat, Entscheidungen nicht mehr schriftlich, sondern gemäß § 174 Abs.2 ZPO nach Möglichkeit nur noch per Fax gegen EB zuzustellen.
Das wird bei uns in M- Sachen bei Vorabfreigaben so gehandhabt, wenn bekannt ist, dass beim Drittschuldner nicht die Gefahr besteht, dass das Fax "verloren geht".
Bisher gab es keinerlei Probleme....
Geht schneller und man tut dem Regenwald etwas Gutes