Antragsberechtigung Gläubiger für Grundbuchberichtigung

  • Hallo!

    Wahrscheinlich eine ganz einfache Frage! Aber aus Stöber und Demharter
    werde ich einfach nicht schlau!

    Simpler Fall:
    Eigentümer verstorben.
    Erbschein liegt vor.
    Habe Erbe mehrfach angeschrieben wegen Grundbuchberichtigung.
    Keine Antwort.
    Nun kommt ein eingetragener Grundschuldgläubiger und bittet unter Bezugnahme
    auf den Erbschein um Eintragung der Grundbuchberichtigung.
    Gründe für ein berechtigtes Interesse (z.B. beabsichtigte Zwangsversteigerung)
    wurden nicht vorgetragen.

    Ist der Gläubiger antragsberechtigt?

    Viele Grüße
    Indy4

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!