Erbfall

  • Glück auf!

    Kurze Frage:

    Herr x ist kinderlos verstorben.

    Die Eltern von x sind beide tot. Zunächst die Mutter, dann der Vater. Dieser hat dann nochmal geheiratet und hat einen zweiten Sohn bekommen.

    Dieser beantragt jetzt einen Erbschein. Soweit so gut?!
    § 1925 BGB passt nicht ganz. Ist er ttrotzdem alleiniger Erbe? Anteil der Mutter? Woraus ergibt sich das?

    Danke

    Zuzanne

  • Wenn beide Elternteile vorverstorben sind und der Halbbruder des Erblassers der einzige Angehörige der zweiten Erbordnung ist, dann ist er gesetzlicher Alleinerbe (§§ 1925 Abs.3, 1930 BGB).



    Ja!

    Absatz 3 Satz 2 ist das Entscheidende.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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