Glück auf!
Kurze Frage:
Herr x ist kinderlos verstorben.
Die Eltern von x sind beide tot. Zunächst die Mutter, dann der Vater. Dieser hat dann nochmal geheiratet und hat einen zweiten Sohn bekommen.
Dieser beantragt jetzt einen Erbschein. Soweit so gut?!
§ 1925 BGB passt nicht ganz. Ist er ttrotzdem alleiniger Erbe? Anteil der Mutter? Woraus ergibt sich das?
Danke
Zuzanne
Erbfall
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zuzanne -
17. Oktober 2006 um 12:03
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Wenn beide Elternteile vorverstorben sind und der Halbbruder des Erblassers der einzige Angehörige der zweiten Erbordnung ist, dann ist er gesetzlicher Alleinerbe (§§ 1925 Abs.3, 1930 BGB).
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(...) Die Eltern von x sind beide tot. Zunächst die Mutter, dann der Vater. Dieser hat dann nochmal geheiratet und hat einen zweiten Sohn bekommen. (...)
Hä? -
Ich bin stillschweigend davon ausgegangen, dass der Vater geheiratet hat, bevor er verstorben ist.
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Wenn beide Elternteile vorverstorben sind und der Halbbruder des Erblassers der einzige Angehörige der zweiten Erbordnung ist, dann ist er gesetzlicher Alleinerbe (§§ 1925 Abs.3, 1930 BGB).
Ja!
Absatz 3 Satz 2 ist das Entscheidende.
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