Recht in Abt II wenn BVNr. gerötet?

  • Hallo!

    eine grundsätztliche Frage:

    ist es möglich, dass ein Recht in Abt II eingetragen ist für ein Grundstück, dass in Abt. I gerötet ist??

    In meinem Fall ist das dingliche Recht für BVNr. 5 eingetragen.

    BVNr. 5 ist aber gerötet.
    (weil dieses Grundstück wurde geteilt und auch teilw. auf ein anderes Blatt umgeschrieben. Die Grundstücksteile die nicht umgeschrieben wurden sind jetzt BVNr. 6 und 7)

    Dieser Vorgang wurde vom Rechtspfleger auch in der Änderungspalte vermerkt.

    ---
    Kann es sein, dass die Übertragung des Rechts "vergessen" wurde??

    oder: habe ich vielleicht etwas wesentliches übersehen??

    danke für jeden tipp!

    euer c.

  • na ja, dass es statt BVNr. 5 die BVNr. 6, 7 gibt wurde schon vermerkt,

    aber in der Abt. II steht weiterhin
    bei laufende Nr. der betroffenen Grundstücke im Bestandsverzeichnis

    1,2,3,4, 5 --- und dann eben daneben das Recht




    Und weil ich mich echt zu wenig auskenne dswegen die Frage, ob ich dann die Info einfach "rauslesen" dar, dass es Nr. 5 nicht mehr gibt, ergo jetzt Nr. 6, und 7 belastet sind.

    reicht das aus?



  • Ich denke auch, aus Abt. II und der Veränderungsspalte sollte hervorgehen, dass Nr. 5 nicht mehr existiert und nunmehr 6 und 7 belastet sind. So kenne ich das von hier geführten Grundbüchern.

    Habe es allerdings auch schon anders gesehen (wie im Ausgangsfall). Für ungeübte Leser (z. B. i.d.R. der Eigentümer) dürften sich daraus aber zahlreiche Fragen ergeben.

  • Die Berichtigung der Spalte 2 in Abt. II und 3 ist nicht vorgeschrieben.
    Dieser Diskussion kann man entnehmen, dass es hierzu unterschiedliche Standpunkte und deshalb auch unterschiedliche Handhabungen gibt.
    Da das Grundbuch immer "insgesamt" zu lesen ist, muss man in den sauren Apfel beißen und die Spalte 2 mit dem BV auf ihre Akutalität vergleichen. Das geht mir als Grundbuchrechtspfleger nicht anders.
    Ich berichtige zwar immer, kann mich aber nicht darauf verlassen, dass das in der Vergangenheit auch immer so geschehen ist.

    Life is short... eat dessert first!

  • Wie schon gesagt, ich kenne auch beides! Habe auch keine Schwierigkeiten, wenn in Abt. II kein Vermerk vorhanden ist.

    Aber ungeübte Leser..... Aber ungeübte Leser? Man könnte doch so einfach Fragen vermeiden, wenn man einen entsprechenden Vermerk macht:)

  • danke.

    §§ 10 II und 11 III GBV hab ich gerade gelesen.
    Es scheinen ja keine Soll-Vorschriften zu sein, sondern Muss-Vorschriften.

    Aber einen Kommentar hab ich nicht konsultiert.

    Jedenfalls, wenn die gängige Praxis einfach beides ist, bin ich zufrieden.

    Ich bin nämlich nicht der Grundstückseigentümer, sondern gewissermaßen das Energieunternehmen für den das dingl recht eingetragen ist.



  • Aha, also ein "noch" ungeübter Grundbuchblattleser:).

    Also immer alle Abteilungen schön lesen und gerade in Abt. II und III die belasteten Grundstücke mit den Grundstücken in Abt. I vergleichen. Ist manchmal mühsam aber notwendig:)

  • Also immer alle Abteilungen schön lesen und gerade in Abt. II und III die belasteten Grundstücke mit den Grundstücken in Abt. I vergleichen. Ist manchmal mühsam aber notwendig:)



    Richtig.
    Besonders bei Gemeindegrundbüchern mit 200+ noch gebuchten Grundstücken, bei denen fast jede Woche ne neue Katasterbezeichnung oder Größenberichtigung kommt. Da muss dann meist (wegen Platzmangel) imemr ne neue BV-Nr. vergeben werden. Und ich persönlich habe auch keine Lust, jede Woche 3 Vermerke überdie neue Grundstücksnr. einzutragen.
    Allerdings muss ich auch zugeben, dass gerade bei Teilung usw. dann das spätere Nachvollziehen der Eintragungen recht zeitintensiv wird...

    Ach, für die ungeübten Leser: Das rote Unterstreciechen bedeutet nicht, dass die Sachen besonders wichtig sind :flucht: :cool:

  • ... und gerade in Abt. II und III die belasteten Grundstücke mit den Grundstücken in Abt. I vergleichen. Ist manchmal mühsam aber notwendig:)



    ... Ach, für die ungeübten Leser: Das rote Unterstreciechen bedeutet nicht, dass die Sachen besonders wichtig sind :flucht: :cool:


    Noch einer für die ungeübten Leser:
    Die Grundstücke stehen nicht in Abt. I, sondern im BV... :teufel:

    Life is short... eat dessert first!

  • ... und gerade in Abt. II und III die belasteten Grundstücke mit den Grundstücken in Abt. I vergleichen. Ist manchmal mühsam aber notwendig:)



    ... Ach, für die ungeübten Leser: Das rote Unterstreciechen bedeutet nicht, dass die Sachen besonders wichtig sind :flucht: :cool:


    Noch einer für die ungeübten Leser:
    Die Grundstücke stehen nicht in Abt. I, sondern im BV... :teufel:



    Peinlich:oops::oops: Selbstverständlich!!!!

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