Ein anwaltlicher Berufsbetreuer kann mangels Eignung entlassen werden, wenn er im Rahmen des Aufgabenkreises der Gesundheitsfürsorge einer Corona-Impfung der betreuten Personen entgegenwirkt, weil die Impfung wegen noch nicht zu überblickender Nebenwirkungen mit "Russisch Roulette" gleichzusetzen sei.
BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31.05.2021, 1 BvR 1211/21