Rechtsprechungshinweise Nachlass

  • EuErbVO Art. 62 Abs. 2; BGB § 2353

    Grundbuchberichtigung in Österreich mit deutschem Erbschein

    Die Verbücherung des Eigentumsrechts nach einem Erbfall kann im österreichischen Grundbuch durch Vorlage eines deutschen Erbscheins erfolgen (Leitsatz der DNotI-Redaktion).

    OGH der Republik Österreich, Beschluss vom 21.12.2017, 5 Ob 186/17 = DNotI, letzte Aktualisierung: 25.5.2018

    Aus den Gründen: „Gemäß § 16 Abs 2 Z 6 RpflG bleiben – auch in Grundbuchsachen – dem Richter Entscheidungen vorbehalten, bei denen ausländisches Recht anzuwenden ist, wobei es für das Wirksamwerden des Richtervorbehalts nach dieser Bestimmung ausreicht, dass die Notwendigkeit der Berücksichtigung einer ausländischen Rechtsvorschrift zumindest in Betracht kommt (RIS-Justiz RS0125906; Hoyer, Anm zu 5 Ob 184/08g = NZ 2009/736 [GBSlg]; 5 Ob 208/09p = NZ 2010/92 [Hoyer]; 5 Ob 108/17v). Nach obigen Ausführungen ist hier von der Notwendigkeit der Anwendung nicht nur der zum österreichischen Rechtsbestand gehörigen EuErbVO, sondern aufgrund des dort angeordneten Kollisionsrechts auch des materiellen deutschen Erbrechts auszugehen. Ein vom Rechtspfleger in Überschreitung der ihm vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsgewalt erlassener Beschluss und das ihm vorangegangene Verfahren, soweit es vom Rechtspfleger durchgeführt wurde, leiden an Nichtigkeit iSd § 477 Abs 1 Z 2 ZPO, sodass ein solcher Beschluss im Fall seiner Anfechtung aufzuheben ist. …“

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • s. das Gutachten des DNotI zu:

    Nachlassgerichtliche Verwahrung eines bei einem ausländischen Notar beurkundeten Erbvertrages in Deutschland; Registrierung im Zentralen Testamentsregister (Fragen: 1. Ist es möglich, dass der bestehende Erbvertrag, der vor einem Schweizer Notar errichtet wurde, in Deutschland in die amtliche Verwahrung des zuständigen Nachlassgerichts genommen wird? 2. Falls ja, ist der Erbvertrag beim ZTR zu registrieren und durch wen müsste die Registrierung erfolgen? 3. Welche Besonderheiten sind ggf. bei der Registrierung beim Zentralen Testamentsregister zu beachten?)
    Abrufnummer: 162827, Gutachten-Datum: 25.06.2018

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  • OLG Celle, 6 W 78/18 Beschluss vom 20.06.2018, Leitsatz:

    Ist derVertretene in einem Erbscheinsverfahren nicht mehr zur Abgabe dereidesstattlichen Versicherung in der Lage, kann sein gesetzlicher Vertreter, z.B. ein Betreuer, die Erklärung abgeben, jedoch als eigene Erklärung und nichtfür den Vertretenen. Dabei steht ein Vorsorgebevollmächtigter einem gesetzlichen Vertreter gleich.

  • BGB § 1922 Abs. 1; § 307 Abs. 1 und 2 Cl; TKG § 88; DS-GVO Art. 6 Abs. 1

    Beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks geht der Nutzungsvertrag grundsätzlich nach § 1922 BGB auf dessen Erben über. Dem Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten stehen weder das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers noch das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht entgegen.

    BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - III ZR 183/17

  • Eickelberg: Die Ausschlagung zugunsten Dritter als taktisches Gestaltungsmittel, ZEV 2018, 489


    OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 2.1.2018 – 20 W 331/17: Auslegung einer Befreiung des Testamentsvollstreckers von § 181 BGB
    ZEV 2018, 522 (Anm. Litzenburger)


    KG, Beschl. v. 12.1.2018 – 6 W 13/17: Unwirksame Erbeinsetzung durch Testament eines Bewohners einer betreuten Wohnform (hier Verbot nach § 12 Absatz 2 WTG Berlin)
    ZEV 2018, 526


    OLG Brandenburg, 13.8.18, 3 W 13/18: Gebührenpflichtige Erteilung von Negativattesten in Nachlasssachen
    BeckRS 2018, 19498


    KG, Beschl. v. 31.1.2018 – 26 W 57/16, Zur Testamentsauslegung bei Einsetzung eines "Haupterben"
    BeckRS 2018, 1576

  • Kanzleiter: Deutscher Erbschein für einen Erblasser, der mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung verstorben ist? – Kritische Bemerkungen zum Urt. des EuGH v. 21. 6. 2018 „Oberle“, DNotZ 2018, 699 -

    DNotZ 2018, 724


    Süß: Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Mahnkopf: Folgen für das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten in internationalen Ehen und neue Gestaltungsmöglichkeiten

    DNotZ 2018, 742

  • OLG Köln, 2.1.18, 2 Wx 269/17, FamRZ 2018, 1610

    Deutsch-österreichische Nachlasssache: Zur Bindungswirkung eines Vergleichs über die Erbquoten (Außerstreitverfahren) und Bindung des Nachlassgerichts an einen Einantwortungsbeschluss eines österreichischen Gerichts

  • OLG München, Beschluss vom 11.06.2018, 31 Wx 294/16

    Zur Abgrenzung Erbeinsetzung/Vermächtnis

    Eine ergänzende Auslegung gemäß dem Rechtsgedanken des § 2069 BGB erfordert zusätzlich, dass sich aus sonstigen letztwilligen Bestimmungen oder auch außerhalb des Testaments liegenden Umständen ergibt, dass die Zuwendung den Bedachten als Ersten ihres jeweiligen Stammes und nicht nur ihr persönlich gegolten hat.

    FamRZ 2018, 1614; BeckRS 2018, 10915

  • Der Miteigentümer eines Grundstücks ist in entsprechender Anwendung des § 792 ZPO befugt, auch ohne laufendes Teilungsversteigerungsverfahren die Erteilung eines Erbscheins über den Nachlass der Erblasserin zu beantragen.

    KG, 06.03.2018, 19 W 25/18

    NJW-RR 2018, 1226

  • HansOLG, Beschl. v. 1.10.2018, 2 W 98/17


    Die Anfrage der Vermieterin des Erblassers nach Erben stellt weder ein Akteneinsichtsgesuch nach § 13 FamFG noch einen Antrag auf Erteilung von Abschriften (§ 357 FamFG) dar. Vielmehr handelt es sich um eine Auskunftsbegehren nach Nr. 1401 KV JVKostG. Nr. 1401 KV JVKostG ist auch im Rahmen der Tätigkeit der Hamburger Landesjustizverwaltung anwendbar. Für eine entsprechende Auskunft des Nachlassgerichts ist daher die Gebühr von 15,00 € nach § 4 JVKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG zu erheben.

  • KG, 13.12.17, 26 W 45/16, FamRZ 2018, 1698

    Erbeinsetzung bei Bezugnahme auf ein Schriftstück außerhalb des Testamentes


    LG Freiburg, 19.4.18, 6 O 242/17, FamRZ 2018, 1706

    Wiederaufleben eines unwirksamen Testaments nach Erbausschlagung und damit Wegfall der Bindungswirkung


    OLG Oldenburg, 19.12.17, 3 W 112/17, FamRZ 2018, 1707

    Zum Zugang des Widerrufs eines gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testaments nach dem Tod des Erblassers


    OLG Düsseldorf, 20.4.18, I-3 Wx 202/17, FamRZ 2018, 1704

    Zur Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments bei nicht getroffenem Änderungsvorbehalt - Zum Zeugnisverweigerungsrecht eines den Erblasser erbrechtlich beratenden Rechtsanwaltes


    KG, 6.4.18, 6 W 13/18, FamRZ 2018, 1700

    Pflichtteilsstrafklausel und Auszahlung künftiger Erbteile bei gemeinschaftlichem Testament

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