Rechtsprechungshinweise PKH/VKH

  • OLG Brandenburg, 15.11.18, 13 WF 199/18, FamRZ 2019, 619

    Sofortige Beschwerde gegen Aufhebung Verfahrenskostenhilfe: Pflichten des entscheidenden Gerichts hinsichtlich der Abhilfeprüfung - Zur alleinigen Verwerfungskompetenz des Rechtsmittelgerichts bei unzulässigen Beschwerden

  • OLG Saarbrücken, 19.03.2019 - 6 WF 41/19

    Amtlicher Leitsatz:

    Eine Kapitallebensversicherung ist jedenfalls im Wege einer Beleihung für die Verfahrenskosten einzusetzen. Dabei ist grundsätzlich auch die Beleihung durch ein sog. Policendarlehen zumutbar, wobei die Partei gehalten ist, die Zinsen und Kosten für die Beleihung ebenfalls der Police zu entnehmen oder sie damit abzusichern.Dass die Versicherungsgesellschaft diese Möglichkeit etwa nicht anbietet und die Police auch nicht bei einem Drittanbieter beliehen werden kann, muss der Gesuchsteller substantiiert darlegen und ggf. glaubhaft machen.

  • Das Landgericht folgt im Beschluss 5 T 18/19 vom 17.05.2019 dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg:

    Eine Erhöhung des Nettoeinkommens um mehr als 100 € brutto in mehreren Monaten ohne Anzeige an das Gericht führt nicht zu einer Aufhebung der VKH, sofern eine rechtzeitige Anzeige nicht zu einer Ratenänderung geführt hätte.

    Sprich: Nicht angezeigte Erhöhung um 100 € brutto- mit Glück nicht schädlich. Es ist keine Sanktion für die Nichteinhaltung der Meldepflicht, sondern nur, wenn dadurch auch Zahlungen vermieden werden.

  • [FONT=&amp]Keine Ausgrenzung des PKH-Überprüfungsverfahrens durch beschränkte Vollmacht[/FONT]

    [FONT=&amp]Nach Auffassung des BGH gehört das PKH-Überprüfungsverfahren zum Rechtszug und auch nach formellen Abschluss des Hauptsacheverfahrens haben Zustellungen im PKH-Überprüfungsverfahren jedenfalls dann nach § 172 I ZPO an den PB der Partei zu erfolgen, wenn dieser die Partei im PKH-Verfahren vertreten hat (Beschl. v. 08.12.2010 - XII ZB 38/09). Diese Auffassung des BGH hat für den Anwalt die nachteilige Folge, dass er auch nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens Kontakt zum Mandanten halten muss, um ihn bei Zustellungen fristgerecht informieren zu können. Das LAG Köln hat im Beschl. v. 30.04.2019 - 1 Ta 17/19 dem Versuch eine Absage erteilt, die Anwaltsvollmacht von vornherein dahingehend zu beschränken, dass das PKH-Überprüfungsverfahren aus dem Mandatsverhältnis ausgegrenzt wird. Neben anderen Unwirksamkeitsgründen leitet das LAG Köln aus § 48 I Nr. 1 BRAO die Verpflichtung des Anwalts ab, seiner Mandantschaft im Umfang der Beiordnung zur Verfügung zu stehen. Sei beim PKH-Mandat die Beiordnung unbeschränkt beantragt und bewilligt worden, müsse der RA die Vertretung einschließlich des Nachprüfungsverfahrens anbieten, zu einer Beschränkung des Mandats auf das Hauptsacheverfahren sei der RA in diesem Fall nicht berechtigt.[/FONT]

    [FONT=&amp]Beck-blog v. 03.07.2019[/FONT]

  • Zur Ratenzahlungsanordnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    BGH, 28.8.19, XII ZB 119/19, FamRZ 2019, 1944


    Zum Ausschluss der Rückforderung einer überhöht festgesetzten und ausgezahlten Verfahrenskostenhilfevergütung nach Ablauf des auf die Vergütungsfestsetzung folgenden Kalenderjahrs, wenn der Vergütungsempfänger auf die Beständigkeit der infolge der Vergütungsfestsetzung eingetretenen Vermögenslage vertrauen durfte.

    OLG Düsseldorf, 12.08.19, 1 WF 128/19, FamRZ 2019, 2026

  • OVG Hamburg, 22.01.2020 - Bf 3/20.Z, BeckRS 2020, 1293: Zur gerichtlichen Hinweispflicht bei fehlender Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • BVerfG, 20.02.2020, 1 BvR 1975/18


    Kernaussagen:

    Die Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe darf nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe zu verlagern. Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen. Dies gilt auch für die Prüfung der Bedürftigkeit.

    Eine Partei darf trotz Lücken im Formular darauf vertrauen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinreichend dargetan zu haben, insbesondere wenn die Lücken durch beigefügte Unterlagen geschlossen oder Zweifel beseitigt werden können. Es genügt auch die Bezugnahme auf Bescheinigungen und eine im früheren Rechtszug abgegebene Erklärung den Darlegungsanforderungen, wenn die Verhältnisse seitdem unverändert geblieben sind und dies bei der Bezugnahme deutlich gemacht wird.


    Hier gefunden:
    https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/pro…tigkeit-3202428

  • PKH-Überprüfungsverfahren: Fristen nach § 120 Absatz 4 Satz 2 ZPO alter Fassung sind keine Ausschlussfristen; Zur sachlich nicht zu rechtfertigenden Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

    BVerfG, 20.02.2020, 1 BvR 427/19 (BeckRS 2020, 4418)


    Zur nachträglichen Ratenanordnung (§ 120a ZPO) bei angeordnetem Insolvenzverfahren

    LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2020, 6 Ta 209/19, BeckRS 2020, 5225

  • Das Bayerische Familiengeld unterfällt als vergleichbare Landesleistung im Sinne des § 10 Abs. 1 BEEG dieser Regelung und bleibt deshalb als einzusetzendes Einkommen im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe unberücksichtigt, soweit es zusammen mit den weiteren in dieser Vorschrift genannten Leistungen monatlich 300 € nicht übersteigt.
    BGH, Beschluss vom 20. Mai 2020 - XII ZB 537/19

  • War ja bislang - auch im Forum - sehr streitig aber würde nun vom BGH entschieden: Das Ausgangsgericht darf nur einer statthaften und zulässigen Beschwerde gegen eine gemäß 318 ZPO nicht bindende Entscheidung abhelfen (BGH, B. v. 07.10.2020 - BLw 1/19, NJW 2021, 553). Zwar erging die Entscheidung zu 68 Abs. 1 FamFG allerdings ist die Wertung laut Begründung der Entscheidung auch auf 572 Abs. 2 ZPO anwendbar.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • ....

    Wo unsere Fahne weht, ist es für jedes Schiff zu spät wir sind im Kampfe vereint. Gottes Feind und aller Welts Freund...

    Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
    http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ

    Einmal editiert, zuletzt von Störtebecker (9. März 2021 um 11:34) aus folgendem Grund: Aktion nicht geklappt

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