OLG Brandenburg, 03.03.2020, 7 W 57/19, BeckRS 2020, 4925
Zum Erbnachweis bei Vorliegen eines notariellen Testaments und eigenhändigen Testamentsergänzungen
Siehe Anm. Litzenburger in FD-ErbR 2020, 428827
Rechtsprechungshinweise Registersachen
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BGH, Beschluss vom 8. April 2020 - II ZB 3/19
a) Ein Insolvenzplan sieht den Fortbestand einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bereits dann im Sinne des § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG vor, wenn er die Fortsetzung der Gesellschaft als Möglichkeit darstellt.
b) Die Fortsetzung der Gesellschaft nach § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG setzt voraus, dass noch nicht mit der Verteilung des Gesellschaftsvermögens unter die Gesellschafter begonnen worden ist.
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BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - II ZB 20/21
Eine gelöschte GmbH und ihre Liquidatoren sind grundsätzlich von Amts wegen einzutragen, wenn die Liquidatoren durch das Gericht ernannt worden sind, weil sichnach der Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit herausstellt, dassVermögen vorhanden ist, das der Verteilung unterliegt.
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§ 2 Abs. 1 PartGG i. d. F. vom 10. August 2021
Gemäß § 2 Abs. 1 PartGG idF vom 10. August 2021, in Kraft getreten am 1. Januar 2024, muss der Name der Partnerschaft nur noch den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" enthalten. Die Aufnahme des Namens mindestens eines Partners ist nicht mehr erforderlich.
BGH, Beschluss vom 6. Februar 2024 - II ZB 23/22 -
(Vorinstanzen: OLG Frankfurt am Main, AG - Registergericht - Frankfurt am Main) -
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