Rechtsprechungshinweise Registersachen

  • OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.01.2018, 12 W 126/17, GmbHR 2018, 310-314 (m. Anm. Wachter)

    Bei der Anmeldung der Gesellschaft nach § 8 GmbHG oder einer Änderung in der Person des Geschäftsführers nach § 39 GmbHG muss sich die Versicherung des Geschäftsführers seit dem 12.4.2017 auch auf die neuen Tatbestände des § 265c StGB (Sportwettenbetrug) und des § 265d StGB (Manipulation von berufssportlichenWettbewerben) beziehen. Einer besonderen Erwähnung des § 265e StGB bedarf es dagegen nicht.

    Andere Ansicht:

    OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2018, 27 W 93/18, GmbHR 2018, 1271-1275 (m. Anm. Brand)

    Bei der Anmeldung einer Änderung in der Person des Geschäftsführers nach § 39 GmbHG zum Handelsregister muss sich die Versicherung des Geschäftsführers nach § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3e) GmbHG nicht auf die seit dem Inkrafttreten des 51. Strafrechtsänderungsgesetzes (BGBl. I 2017, 815) geltenden Straftatbestände der §§ 265c-265d StGB erstrecken.

    Das OLG Oldenburg hatte in seiner Entscheidung die Rechtsbeschwerde zugelassen. Ggf. wird es also noch eine Entscheidung des BGH geben.

    "There are three ways to do things: The right way, the wrong way and the OKE way!"
    "Isn´t that the wrong way?"
    "Yeah, but... FASTER!"

  • KG, 05.09.2018, 22 W 53/18

    Auslegung einer Registeranmeldung unter Berücksichtigung des Publizitätscharakters der Registereintragung (FGPrax 2019, 17 mit Anmerkung Holzer)


    KG, 30.11.2018, 22 W 69/18

    Zur Eintragung bei Beendigung der Gesellschaft durch Übertragung aller Gesellschaftsanteile auf einen Dritten (FGPrax 2019, 19)


    OLG Düsseldorf, 12.11.2018, I-3 Wx 22/18

    Zum Verhältnis zwischen Anmeldepflicht des GmbH-Geschäftsführers (Registerzwang) und Amtslöschungsverfahren (FGPrax 2019, 22)

  • 1. Das Registergericht kann einem Antragsteller bei bestehendem, nicht beseitigungsfähigen Eintragungshindernis nicht durch Zwischenverfügung die Rücknahme des Antrages aufgeben. Der Antrag ist vielmehr zurückzuweisen.

    2. Verliert eine Gesellschaft ausländischen Rechts infolge der Löschung im Register ihres Heimatstaates ihre Rechtsfähigkeit, besteht sie für ihr in Deutschland belegenes Vermögen selbst dann fort, wenn dies nur dem Zweck der Liquidation dient.

    3. Für eine solche Restgesellschaft kann ein Vertretungsorgan bestellt werden.

    4. Zu den vorrangig an praktischen Bedürfnissen zu messenden Lösungen kann zur Bewältigung von Abwicklungsmaßnahmen bei ursprünglich körperschaftlich strukturierten Gesellschaften die Bestellung eines Nachtragsliquidators gehören.

    KG, 06.06.18, 22 W 22/18 (DGVZ 2019, 63)


  • 1.
    Das Registergericht kann den Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 395 Abs. 1 FamFG auch dann im Handelsregister löschen, wenn sich seine Eintragung erst aufgrund einer nach seiner Bestellung zum Geschäftsführer erfolgten Verurteilung als unrichtig erweist.

    2.
    Dabei steht ein Strafbefehl nach § 407 Abs. 1 StPO einer Verurteilung im Sinne des § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 GmbHG gleich.


    KG, 17.7.18, 22 W 34/18

    DNotZ 2019, 312

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2019, 3 Wx 53/18 (NZG 2019, 821) -nun auch DNotZ 2019, 710-

    Zur Chronologie der Gesellschafterlisten im Registerordner


    OLG Düsseldorf, 20.03.2019 – I-3 Wx 20/18 (NZG 2019, 820)

    Zur Frage, ob das Registergericht zu einer Anmeldung eine Erklärung vom Notar verlangen kann, ob und in welcher Form ihm der entsprechende Gesellschafterbeschluss vorliege oder vorgelegen habe.

  • Zur Firmierung einer UG mit dem Firmenbestandteil „Holding“, wenn eine Holdingstruktur erst zeitnah nach Ersteintragung aufgebaut werden soll

    OLG Frankfurt a. M., 16.04.2019, 20 W 53/18 - NZG 2019, 1232


    Zur Zulässigkeit einer Nachtragsliquidation für die Verteilung eines hinterlegten Liquidationserlöses unter den Gesellschaftern

    KG, Beschl. v. 28.09.2018, 22 W 60/14NZG 2019, 1227

  • BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - II ZB 21/17 - KG LINK

    Der Insolvenzverwalter ist auch im Fall der Verwertung der Firma einer Aktiengesellschaft nicht befugt, die Satzung hinsichtlich der Firma zu ändern. Er kann eine Firmenänderung auch nicht außerhalb der Satzung kraft eigener Rechtsstellung herbeiführen.


  • 1. Das Registergericht hat die Eintragung eines Geschäftsführers einer GmbH von Amts wegen im Handelsregister zu löschen, wenn eine persönliche Voraussetzung für dieses Amt gem. § GMBHG § 6 GMBHG § 6 Absatz II GmbHG nach der Eintragung entfällt.

    2. Auch wer nicht als Täter (§ STGB § 25 StGB), sondern als Teilnehmer (§§ STGB § 26, STGB § 27 StGB) wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat nach § GMBHG § 6 GMBHG § 6 Absatz II 2 Nr. GMBHG § 6 Absatz 2 Nummer 3 GmbHG rechtskräftig verurteilt worden ist, kann nicht Geschäftsführer einer GmbH sein.

    BGH, 03.12.2019, II ZB 18/19, NZG 2020, 145

    (krit. Anm. Oehmichen, FD-StrafR 2020, 424474)

  • Zur Eintragungsfähigkeit eines kommunalen Zweckverbands (hier: Zweckverband zur Zusammenarbeit bei der Wasserversorgung sowie der Schmutzwasserableitung und -behandlung) als Kaufmann im Handelsregister; zur Beschwerdeberechtigung im Einspruchsverfahren gegen eine Zwangsgeldandrohung

    OLG Brandenburg, 30.01.2020, 7 W 51/17 (NZG 2020, 423)

  • Zur Wiedereintragung einer gelöschten Gesellschaft (hier: Kommanditgesellschaft) zur Durchführung einer Nachtragsliquidation (hier: die Gesellschaft ist Eigentümerin von Wohnungseigentumsrechten)

    KG, 09.09.2019, 22 W 93/17, FGPrax 2020, 31

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